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Fall Hedwig Jakob

UKRAIN wird bei vielen Patienten in hoffnungslosem Zustand angewendet. Trotz erzielter Erfolge als Monotherapie, weigern sich staatliche sowie private Versicherungsträger, die Kosten für die Behandlung zu übernehmen.

Dies kann am Beispiel von Frau Hedwig Jakob dargestellt werden. Der Fall ist aus der Presse und Fernsehsendungen gut bekannt.

Nach einem Darmverschluss wurde bei ihr ein metastasierender kindskopfgroßer Tumor diagnostiziert. Der Tumor wurde operativ entfernt, aber nicht die Metastasen, somit war ihre Prognose eher düster. Mit der Ukrain-Therapie wurde eine volle Remission erreicht. Sie lebt bis heute, mehr als 23 Jahre.

Frau Jakobs Antrag auf Kostenersatz bei der Krankenkasse wurde abgelehnt. Sie hat dann eine Klage eingereicht. Prof Ludwig als beeidigter Sachverständiger hat in seinem gerichtlichen Gutachten folgendes behauptet: „In den vorgelegten Unterlagen … finden sich keine Anhaltspunkte, die auf eine unmittelbare lebensbedrohliche Situation der Patientin zum Zeitpunkt des Beginns der Behandlung mit Ukrain rückschließen lassen…“

Später wurde Prof. Ludwig derselbe Fall versehen mit einem anderen Namen und einem anderen Geburtsjahr vorgelegt. Diesmal hat er ganz andere Worte gefunden: „Bei Ihrer Bekannten besteht ein Zustand nach Operation eines ulzerierten Adenocarcinoms des Dickdarms, welches bereits Lymphknotenmetastasen gesetzt hat. Auffallend ist der große Primärtumor, die Tatsache, dass er bereits ulzeriert war und darüber hinaus die schlechte Differenzierung. Diese Faktoren weisen auf eine schlechte Prognose hin.“

Wenn Kranke vor dem Gericht um ihr Recht kämpfen müssen, da die Krankenkassen nicht für die Medikamentenkosten aufkommen, zieht das Gericht einen Sachverständigen zu.

Gerichtssachverständige sind der Objektivität und der Wahrheit verpflichtet. Es ist sehr merkwürdig, dass Prof. Ludwig unter den gleichen Randbedingungen zwei verschiedene Aussagen getroffen hat. Wie ist es mit seinem Moral als Mensch und Mediziner vereinbar? Wenn man bedenkt, dass in Österreich jährlich ca. 5.200 Personen an Dickdarmkrebs erkranken und etwa 2.700 daran sterben (Quelle www.dep-iarc.fr), war er als Wissenschaftler nicht verpflichtet, diesen Fall genau zu prüfen, damit auch andere betroffenen Patienten von dieser Therapie profitieren können? Ihm als führendem Onkologen war gut bekannt, dass der Zustand der Patientin sehr ernst war und Ihre Heilung an ein Wunder grenzt. Kann er bei dieser Diagnose einen Patienten vorstellen, welcher mit Chemotherapie geheilt wurde? Welche Motive haben ihn geführt?

Auf Grund der Aussage des Sachverständigen Prof. Ludwig hat das Gericht die Entscheidung getroffen, der Patientin die Medikamentenkosten nicht zu vergüten. Sein wahrheitswidriges negatives Gutachten hatte schwerwiegende finanzielle Folgen für die Patientin.

Die Patientin lebt bis heute – mehr als 23 Jahre, da Dr. Nowicky ihr Ukrain kostenlos zur Verfügung stellte. Frau Jakob hat ihr Leben lang Versicherungsbeiträge gezahlt, staatlich und sogar privat, trotzdem wurde sie in Zeiten der Not seitens Versicherungsanstalten aufgrund des fragwürdigen Gutachtens von Prof. Ludwig im Stich gelassen.

Haben die Patienten bei solcher Praxis noch eine Chance auf finanzielle Entschädigung?