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Steuerzahler haben Anrecht auf Forschungsergebnisse

Antwort von Bundesministerium für Finanzen

Betreff: Ihr Schreiben vom 26.8.2009

Sehr geehrter Herr DI DDr. Nowicky!

Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26. August 2009. Wir müssen Ihnen jedoch mitteilen, dass die Angelegenheit nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fällt, sondern in jenen des Bundesministeriums für Gesundheit, weshalb Ihr Schreiben an dieses weitergeleitet wird. Zudem wird eine Kopie dieses Schreibens an die Präsidentschaftskanzlei übermittelt.

Es bleibt Ihnen jedoch unbenommen, sich direkt an die Staatsanwaltschaft oder an die Finanzprokuratur zu wenden.

07.10.2009 Für den Bundesminister:
Mag. Manfred Lödl (elektronisch gefertigt)

Brief an Bundespräsident

Herrn
Bundespräsident
Dr. Heinz Fischer
Hofburg
Leopoldinischer Trakt
1010 Wien

Wien, 26.August 2009

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,

der Artikel 7 des Bundesverfassungsgesetzes sichert allen Bürgern gleiche Rechte zu.

Bei der Prüfung meines Ansuchens um Zulassung für das Medikament Ukrain wurde der in der Verfassung verankerte Gleichheitsgrundsatz verletzt. Das hoch toxische Produkt Taxol erhielt ohne die in meinem Fall geforderten und von mir erbrachten Beweise für Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität in kürzester Zeit die Zulassung. – siehe Fakten Seite 19, letzter Absatz, Seite 20, Abs.1 – 3.

Wenn Sie auch der Meinung sind, dass eine Einmannfirma die gleichen Rechte wie ein Großkonzern haben soll, dann ersuche ich Sie, meine im beiliegenden Brief an den Finanzminister Dr. Pröll ausgesprochene Bitte zu unterstützen, die beiliegenden Fakten durch Prokuratur und Staatsanwaltschaft prüfen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wassil Nowicky

Fakten
Potential
Brief an Finanzminister
Geschichte Stefan Dan

Brief an Vizekanzler und Bundesminister für Finanzen

Herrn
Vizekanzler und
Bundesminister
für Finanzen
Dr. Pröll
Bundeskanzleramt
Hintere Zollamtstraße 2B
1010 Wien

Wien, 26.8.2009

Sehr geehrter Herr Vizekanzler und Bundesminister für Finanzen,

Für Politiker ist es schwer einzuschätzen, wie wertvoll ein Präparat für Krebspatienten ist, welches selektive Wirkung hat (Fakten, Seite 2 Abs. 1 und 3), aber Mediziner der Gesundheitsbehörden müssten sich dessen in vollem Umfang bewusst sein. Die Herren mussten sich sehr wohl darüber im Klaren sein, was die Beobachtungen des bekannten Melanomspezialisten Prof. Dr. Wodnianski für Österreich und die Menschheit bedeuteten – (Fakten Seite 3 Absatz 5). Bis heute können mit keinem anderen Medikament in aller Welt an metastasierendem Melanom Erkrankte, die bereits Melanin im Harn ausscheiden, gerettet werden. Dass dies die Behörden negiert haben, ist sehr bedenklich. Für sie als Mediziner sollte klar sein, welch einmaliges Ergebnis Prof. Wodnianski ihnen zur Verfügung gestellt hat.

Prof. Dr. Wodnianski selbst war so überrascht von der vollen Remission, dass er an das Ministerium herantrat und um Durchführung einer klinischen Studie ersuchte. Wie ich inoffiziell erfahren habe, verhinderten Beamte vom Gesundheitsministerium diese Studie.

In den vergangenen 25 Jahren sind mehr als 7.000 Leute an Melanom in Österreich gestorben (www.dep-iarc.fr). Nur jene Patienten, welche Ukrain als Therapie erhalten haben, leben jahrelang ohne Rezidive.

Auch bei dem Kind Stefan Dan hat man unter Berufung auf gesetzwidrige Erlässe, die Eltern gezwungen, die lebensrettende Ukrain Therapie rechtswidrig abzubrechen – siehe Fakten Seite 2, Abs. 5, welche erstaunliche Erfolge gebracht hatte – siehe Buch Seite 7 und Seite 185 und Internet: www.ukrin/de/verhinderungstaktikfolgen). Stefan ist jetzt 17 Jahre alt, aber auf Grund dieser Verordnung wird er sein ganzes Leben gelähmt bleiben.

Die Nichtzulassung von Ukrain ist sehr bedenklich. Mit allen möglichen Schikanen musste ich mich im Laufe der Jahre auseinandersetzen und meine ganze Kraft aufwenden, gegen die Verhinderungen anzukämpfen anstatt mich neuen wissenschaftlichen Aufgaben zu widmen. Ich will Ihnen nur ein Beispiel nennen, welche unwahren Behauptungen die Gesundheitsbehörden von sich geben, wenn sie von ausländischen Ärzten oder Patienten über Ukrain befragt werden – Beilage Dr. Nordfors.

So sollte auch Prof. Beger, ein in aller Welt anerkannter Chirurg und Pankreaskrebsspezialist auf Grund Mitteilung seitens österreichischer Gesundheitsbeamter veranlasst werden, auf einem geplanten Symposium nicht über Ukrain Therapie zu sprechen - siehe Palliative Studie, Adjuvante Studie, Publikation von Dr. Gansauge, Erinnerungsprotokoll, Brief an Redakteurin.

Mir wurden alle nur erdenklichen Hindernisse in den Weg gelegt – siehe Fakten Seite 2 Abs. 1, Seite 11 Abs. 5, Seite 13 Abs. 4-6 - und dahinter stand immer die Gesundheitsbehörde.

Ich stellte meinen Antrag auf Zulassung für austherapierte Patienten am 28.Juni 1976 gemäß § 8 Z.2  und 3 Spezialitätenordnung – siehe Fakten Seite 1 Abs. 4. Auf Grund der Tatsache, dass Ukrain aus zwei bereits zugelassenen
Ausgangsstoffen hergestellt wird und gegenüber den Ausgangstoffen einen deutlichen Vorteil aufweist, gleichzeitig wirksam und mehr als 300 mal weniger toxisch ist als die Ausgangsstoffe (Fakten, Seite 1, Abs. 2 und 4), sollte das Präparat sehr rasch zugelassen werden. Eingereichte Anträge müssen von der Behörde immer auf Grund jener Gesetzlage bearbeitet werden, welche in dem Jahr der Einreichung Gültigkeit hat.

Irreführenderweise hat man mich aufgefordert, den Antrag von 1976 zurückzuziehen und einen neuen Antrag einzureichen. Diese Forderungen vom Ministerium haben sich wiederholt, ich habe jedoch meinen Antrag von 1976 nie zurückgezogen und stets nur Zusatzanträge gestellt, so auch am 30. August 1986.  Zu dieser Zeit war für Neuanträge vorgeschrieben, dass als Beweis für die Wirkung eine klinische Studie vorgelegt werden musste durch  und die Durchführung einer solchen Studie musste vom Arzneimittelbeirat bewilligt werden. Diese Bewilligung habe ich am 23.6.1993  seitens des Bundesministeriums bekommen. Es wurde die Durchführung einer Studie für malignes Melanom, Kolonkarzinom sowie auch die klinische Prüfung außerhalb von Krankenanstalten nach § 42 AMG bewilligt. In seinem Abschlussgutachten zeigte sich der Arzneimittelbeirat darüber verwundert, dass das gut verträgliche und wirksame Präparat Ukrain noch nicht zugelassen ist – siehe Fakten Seite 14, Abs.4.
Unverständlicherweise wollte in Österreich keine Klinik eine solche Studie durchführen, darum habe ich eine Kolonstudie in der Ukraine iniziiert (Beilage Bondar, Susak) und die Ergebnisse dem Ministerium vorgelegt sowie auch Erfahrungsberichte von Ärzten, die in ihrer Praxis Ukrain nach § 42 angewandt haben und auf Grund ihrer guten Ergebnisse um schnelle Zulassung ersuchten - siehe Fakten Seite 7 und 8.

In den Folgejahren wurden neue Richtlinien ausgearbeitet, nach denen die Studien von der Ethikkommission bewilligt werden mussten. Durch die Unterstützung vom Wissenschaftsministerium Sektionschef Dr. Rozsenich hat sich Univ.Doz. Dr. Reinthaller bereit erklärt, eine solche Studie durchzuführen. Er arbeitete das Protokoll aus und reichte es bei der Ethikkommission um
Bewilligung ein.  Es ist als grotesk und unmenschlich anzusehen, dass die Ethikkommission wie auch das Ministerium einen Placebovergleich forderte. Dr. Reinthaller nahm daher von der Durchführung der Studie Abstand – siehe Brief Univ.Doz.Dr. Reinthaller.

Der Antrag auf Zulassung von 1976  wurde laut  Bescheid GZ 2.921.726/7-II/C/16b/95 vom 2. Juni 1995 abgelehnt, vermutlich deswegen, da ich keine Studie mit Placebovergleich vorlegen konnte. Dieser ablehnende Bescheid wurde am 26.2.1996 vom Verwaltungsgerichtshof als rechtswidrig infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Dann wurden wieder neue Richtlinien herausgegeben, nach welchen man Gutachten gefordert hat. Seitens der Behörde wurde ich darauf hingewiesen, dass es meine Pflicht ist, Gutachter zu beauftragen. Dies habe ich getan und Dr. Knapp hat die präklinische Wirksamkeit und den Nachweis für Unbedenklichkeit vorgebracht,  Dr. Duma und Dr. van Eick erstellten die entsprechenden Gutachten für klinische Wirksamkeit und alle drei haben die Zulassung empfohlen – siehe Fakten Seite 9, Abs. 3 - . Dr. Vymazal und Dr. Tittel erstellten Gutachten über Qualitätsnachweis (Fakten Seite 9, Absatz 4 – 6).  Erstaunlicherweise wurden die Gutachten von der Gesundheitsbehörde als nicht ausreichend angesehen, obwohl es sich um Gutachter handelte, die sonst stets von den Behörden akzeptiert wurden, wenn sie für andere Unternehmen tätig waren. Man hat mir dann vom Ministerium DrDr. Nahler als besten Gutachter empfohlen, den ich den Auftrag für ein Gutachten erteilte. Auch DrDr. Nahler hat ebenfalls die Zulassung empfohlen. (Fakten, Seite 9 Abs. 6).

Das Ministerium konnte auf Grund der oben erwähnten sechs Gutachten und der Empfehlungen von jenen Praktischen Ärzten, die Ukrain im Rahmen des § 42 angewendet hatten (Fakten, Seite 8-9, Arrouas), keinen ablehnenden Bescheid erstellen. Daher liegt der Verdacht nahe, dass man, um einen Grund für die Ablehnung zu haben, unüblicherweise vom Ministerium zwei neue Gutachter mit Gutachten beauftragte. Es handelte sich um Dr.Robert aus Luxembourg, der ein Gutachten über die Qualität und um Prof. Dr. Winkler, der ein solches über Wirksamkeit und Unbedenklichkeit erstellen sollte.
Prof. Dr. Winkler wurde von mir als Gutachter abgelehnt, da er in einem Naheverhältnis zum Ministerium stand und er überdies auf dem Gebiet der Onkologie  nicht kompetent war (Beilage Ablehnung). Allerdings wurde meine diesbezügliche Bitte außer Acht gelassen. Mit seinem Gutachten bestätigte er die von mir vorgebrachte Vermutung, dass er kein Spezialist sei. denn er begründete seine Empfehlung für die Nichtzulassung von Ukrain damit, dass “nicht sichergestellt ist, ob beobachtete Wirkungen auf den vermuteten Komplex oder auf freie Alkaloide bzw. freies Thiotepa zurückzuführen sind“ (www.ukrin/doc/winkler_2002a.pdf). Kein Onkologe würde eine derartige Behauptung abgeben.

Als Chemiker hatte Dr. Robert die Aufgabe festzustellen, ob der vorgeschlagene Qualitätsnachweis ausreichend ist. Stattdessen forderte er für ein Komplexprodukt eine Strukturformel. Diese Aussage ist sehr befremdend, da jedem  Chemiker bewusst ist, dass man für einen Komplex keine Strukturformel erstellen kann. Noch dazu erlaubte er sich die Empfehlung, Ukrain nicht die Zulassung zu erteilen, was überhaupt nicht seine Pflicht war und ironischerweise gibt er selbst zu, um einen negative Aussage über Ukrain zu machen, braucht er die Unterlagen überhaupt nicht zu lesen.
Auf Grund dieser zwei Gutachter hat man meinen Zusatzantrag vom 30. August  1986 mit Bescheid vom 25. April 2002 abgelehnt, da ich keine Doppelblindstudie bei Krebspatienten vorgelegt habe. Dies ist als rechtswidrig anzusehen, da 1986 zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine gesetzlich begründete Forderung nach einer Studie vorlag. Bei der Ablehnung hat man, wie oben bereits erwähnt, die sechs positiven Gutachten wie auch die Empfehlungen von Ärzten und von ca. 200 Wissenschaftlern negiert, welche die Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität des Präparats nachgewiesen haben. Eine Entscheidung über den ursprünglichen Antrag vom 28. Juni  1976  liegt nicht vor.

2002 hat der Verwaltungsgerichtshof den ablehnenden Bescheid mit folgenden Begründungen bestätigt (Beilage):
„Eine größere Doppelblindstudie, die von einer anerkannten und überprüfbaren Institution durchgeführt wird, ist zu fordern.“
„… dass im Hinblick auf den fehlenden Strukturbeweis der genannten Arzneispezialität auch eine Zulassung unter Vorschreibung der gewünschten Auflage nicht in Frage kam“
„.. ist nicht sichergestellt, ob beobachtete Wirkungen auf den vermuteten Komplex oder auf freie Alkaloide bzw. auch freies Thio-Tepa zurückzuführen sind.“

Richter verfügen nicht über das entsprechende Fachwissen und sind daher gezwungen, sich auf die vorgelegten Gutachten zu verlassen. Wie relevant obige Begründungen sind, haben wir schon oben  ausführlich dargelegt. Mit solchen rechtswidrigen und unlogischen Begründungen lehnt man den Zusatzantrag von 1986 für austherapierte Patienten ab und überlässt sie ihrem traurigen Schicksal.

Hätte man Ukrain 1976 entsprechend der Rechtslage zugelassen, wäre es das beste und nobelste Exportprodukt für Österreich geworden. Durch die Ablehnung ist Österreich ein großer wirtschaftlicher Schaden entstanden. Darum ersuche ich Sie, die Prokuratur und die Staatsanwaltschaft zu beauftragen, die vorgebrachten Fakten zu überprüfen und entsprechende Schritte zu unternehmen.

Da es sich um eine Angelegenheit im öffentlichen Interesse handelt, werde ich mir erlauben, dieses Schreiben sowie Ihre geschätzte Antwort im Internet zu veröffentlichen.

Mi freundlichen Grüßen
Dr. Wassil Nowicky

Beilagen:
Fakten
Potential
Buch
Nordfors
Studie Bondar
Studie Susak
3 Studien Gansauge, Beger
Protokoll Beger und Brief an Redakteurin
Brief Dr. Reinthaler
Arrouas
Bescheid 2002

Brief an Bundeskanzler

Herrn
Bundeskanzler
Dr. Werner Faymann
Bundeskanzleramt

Ballhausplatz 2
1010 Wien

Wien, 26.8.2009

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,

wie Sie dem beigelegten Fall Prof. Beger entnehmen können, haben Beamte der Gesundheitsbehörde die Bekanntgabe von Therapieergebnissen bei durchgeführten klinischen Studien mit Ukrain zu verhindern versucht – siehe Fakten Seite 21, Abs. 4.

Bei Anfragen seitens ausländischer Ärzte oder Patienten über Ukrain wurden von Beamten der Gesundheitsbehörde unwahre Behauptungen aufgestellt – siehe Fakten Seite 21, Abs.3.

Für die Herstellung von Ukrain konnte ich die Ausgangsstoffe nicht direkt, sondern nur über Strohmänner kaufen – siehe Fakten Seite 21, Abs.5.

Wenn ich bekanntgab, in welchen Unternehmen ich Ukrain herstellen ließ, hat man diese gezwungen, von mir Abstand zu nehmen – siehe Fakten Seite 21, Abs.6.

Man erteilte mir auch keine Einfuhrbewilligung für das Präparat für austherapierte Patienten – siehe Fakten Seite 11, Abs. 4.

Die Behörden haben den Wirksamkeitsnachweis von 200 Wissenschaftlern außer Achte gelassen.

Man negierte den Unbedenklichkeitsnachweis, auch wenn dieser von renommierten österreichischen Firmen wie Seibersdorf nach GLP erbracht wurde.

Die Gutachten über Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität von sechs Gutachtern wurden ebenso negiert.

Um einen ablehnenden Bescheid über die Zulassung von Ukrain geben zu können zog die Behörde unüblicherweise zwei weitere Gutachter bei, denen es nicht wichtig war, dass das Präparat  wirksam ist und mehr als 300 mal weniger toxisch als seine Ausgangsstoffe.

Als grotesk ist anzusehen, dass der ablehnende Bescheid damit begründet wurde, dass ich keine Strukturformel für den Komplex Ukrain vorgelegt habe. Jeder Chemiker weiß, dass es unmöglich ist, für einen Komplex eine Strukturformal zu erstellen, daher widerspricht diese Forderung jedweder Vernunft.

Gleichgültig, welche Unterlagen ich zur Verfügung stelle und welche Argumente ich auch vorbringe, alles wird abgelehnt.

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, wenn die österreichische Regierung kein Interesse an einem Medikament hat, welches austherapierten Kranken Hilfe bringen und auch einigen das Leben noch retten kann, dann lassen Sie mir dies bitte klar und deutlich wissen. Ich werde dann nicht mit meinem Kopf gegen die Wand rennen. Sollte doch ein Interesse bestehen, ersuche ich Sie die beigelegten Fakten von der Prokuratur und von der Staatsanwaltschaft prüfen zu lassen.

Da es sich um eine Angelegenheit im öffentlichen Interesse handelt, werde ich mir erlauben, dieses Schreiben sowie Ihre geschätzte Antwort im Internet zu veröffentlichen-

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wassil Nowicky

Beilagen:
Fakten, Potential, Buch

Antwort von Bundesministerium für Justiz

Sehr geehrter Herr Dr. Nowicky!

Die Frau Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner hat mich als Leiterin der für Angelegenheiten des Rechtsschutzes zuständigen Abteilung ersucht, Ihre Schreiben vom 30. Juli und 13. August 2009 zu beantworten.

Mit Interesse habe ich Ihre Ausführungen zu Ihrem neu entwickelten Wirkstoff gelesen, ersuche Sie jedoch um Verständnis, dass eine Unterstützung seitens des Bundesministeriums für Justiz aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht in Betracht kommen kann. Nach Ihren Angaben erging ein Ihrem Wirken entgegenstehender verwaltungsrechtlicher Bescheid, der nur im Wege des Verfassungs- bzw. Verwaltungsgerichtshofes und nicht im Wege der ordentlichen Gerichte bekämpft werden kann.

Ich ersuche Sie daher nochmals um Verständnis, dass ich keine Ihrem Anliegen besser entsprechende Mitteilung machen kann. Das übersandte Buch „Krebsmittel Ukrain -Kriminalgeschichte einer Verhinderung" schließe ich an.

Mit freundlichen Grüßen

19. August 2009
Für die Bundesministerin:
Dr. Gabriele Bajons

Antwort von Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend

Wien, am 17. August 2009

Sehr geehrter Herr Dr. Nowicky!

Zu Ihrem Schreiben vom 30.7.2009, in dem Sie auf Probleme bei der Zulassung ihres Krebsmittels "Ukrain" in Österreich hinweisen, darf ich Ihnen mitteilen, dass für diese Fragen ausschließlich das Bundesministerium für Gesundheit zuständig ist und ich daher zu den von Ihnen vorgebrachten Argumenten keine Stellungnahme abgeben kann. Herr Bundesminister Stöger, der auch direkt von Ihnen angeschrieben worden ist, wird Ihre Vorwürfe prüfen lassen.

Mit freundlichen Grüßen,
DR. REINHOLD MITTERLEHNER
Bundesminister

Brief an Bundesministerien für Justiz, Inneres und Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend

Dieser Brief wurde an folgende Ministerien gesandt:

Bundesministerin
Mag. Claudia Bandion-Ortner
Bundesministerium für Justiz
Museumstraße 7
1070 Wien

Bundesministerin
Dr. Maria Fekter
Bundesministerium für Inneres
Herrengasse 7
1014 Wien

Bundesminister
Dr. Reinhold Mitterlehner
c/o. Bundesministerium für
Wirtschaft, Familie und Jugend
Stubenring 1
1010 Wien

Wien, 13.8.2009

Sehr geehrte Damen und Herren,

Es wurde stets als unmöglich angesehen, ein Mittel zu finden, das nur die Krebszellen angreift, aber keiner gesunden Zelle Schaden zufügt. Es ist mir als erstem Wissenschaftler gelungen, ein solches Medikament zu finden – dies ist alles dokumentiert. Es ist mir also möglich, die Krankheit Krebs zu bekämpfen. Gegen den Krebs in der Gesellschaft komme ich leider nicht an, dazu fehlt es mir an Macht. Diese liegt jedoch in Ihren Händen, weshalb ich mich heute an Sie wende.
Mein Mittel soll unter allen Umständen verhindert werden. Wie brutal man vorgeht, können Sie der beigelegten Krankengeschichte (Beilage 1 und 2) von Stefan Dan entnehmen. Kein einziges Kleinkind auf der Welt hat mit einer derartigen Diagnose mehr als 5 Jahre überlebt. Stefan ist jetzt 17 Jahre. Leider wird er gelähmt bleiben, da die Therapie mit Ukrain durch unverantwortliche Schritte seitens der Gesundheitsbehörde unterbrochen wurde.
Nun will man auch austherapierte Patienten dazu zwingen, die Ukrain Behandlung zu unterbrechen. Es gilt das höchste Gut der Menschheit zu verteidigen: die Gesundheit. Man will mich zwingen, das Mittel nicht mehr herstellen zu lassen. Wie kann das sein?
Ich bin Dr. der Chemie – siehe Beilage 3
Ich bin Konzessionsinhaber – siehe Beilage 4
Ich bin Patentinhaber – siehe Beilage 5
und ich bin der Erfinder des Produkts – siehe Potential Beilage 6.
Es ist zu bemerken, dass der Kampf gegen das Mittel umso härter wird, je mehr Beweise für seine Wirkung vorliegen. Dahinter stehen offenbar mächtige Personen, denen es um andere Ziele geht als Menschen zu helfen. Durch diese ständigen Verhinderungen schadet man nicht mir, sondern den Kranken, der österreichischen Wirtschaft und dem österreichischen Staat.
Da ich auf Grund des mir zugegangenen Bescheides weder herstellen, noch das Präparat an austherapierte Patienten abgeben darf, wäre es auch wichtig zu wissen, wer für die unterlassene Hilfeleistung an sterbenskranken Menschen die Verantwortung übernimmt.

Freundliche Grüße
Dr. Wassil Nowicky
Krankengeschichte Stefan Dan
„Ich möchte Leid lindern“
Sowie Beilagen 3 – 6
Brief vom 30.7.2009
Bescheid vom BASG vom 6.8.2009
Da sich um eine Angelegenheit im öffentlichen Interesse handelt, werde ich mir erlauben, dieses Schreiben sowie Ihre geschätzte Antwort im Internet zu veröffentlichen.

Brief an St. Anna Kinderspital

Wien 4.8.2009

Sehr geehrter Herr Professor,

ich möchte mich für Ihre ehrliche Antwort bedanken. Es stimmt mich traurig, dass auf Grund von EU Regularien Ukrain nicht eingesetzt werden kann. Auf Grund der vorliegenden Studienergebnisse und Erfahrungen von Ärzten könnte das Mittel nicht nur das Leid der Kinder lindern, sondern in manchen Fällen ihr Leben retten.

Ihren bevorstehenden Ruhestand wollen Sie in Gesundheit viele schöne Jahre genießen.

Freundliche Grüße
Dr. Wassil Nowicky

Antwort von St. Anna Kinderspital

Wien, 29.7.2009/AE

Sehr geehrter Herr Dr.Nowicky!

Verspätet aber dennoch möchte ich Ihre Schreiben vom 29.5. und 23.7. wie folgt beantworten: Es ist und bleibt für mich ein Problem zu verstehen, warum Ihr Medikament Ukrain noch immer nicht den Weg gefunden hat, in die Liste der "Orphan Drugs" aufgenommen zu werden und somit eine regelrechte Phase II und Phase III Studie zu durchlaufen. Wir haben bereits vor vielen Jahren Ihr Medikament als letzten Ausweg eingesetzt, haben jedoch keine Möglichkeit gesehen, Ukrain primär einzusetzen, da wir seit 30 Jahren in prospektive Behandlungsoptimierungsstudien eingebunden sind, die auf Medikamenten aufbauen, die bereits lange Zeit erfolgreich eingesetzt wurden, oder eben als neuartige Medikamente eingeschleust werden. Auf diese Art und Weise,WÜfde man zu einem Ergebnis gelangen, woraus abgeleitet werden kann, ob es sich um ein wirksames Präparat handelt, das man dann auch in der Front Line Therapie mit gutem Gewissen einsetzen kann.

Ihre Anregung, man sollte Ukrain so schnell wie möglich überprüfen, wäre auch für mich eine Option gewesen, wenn uns nicht die EU-Regularien solche Aktivitäten verbieten würden. Wir sind heutzutage sehr in Kontrollverfahren eingeschlossen und können Medikamente nur als Heilversuche einsetzen, wo natürlich auch wiederum neuartige, bereits bei Erwachsenen zugelassene Medikamente zur Prüfung herangezogen werden.
Hinzu kommt noch, dass ich am Ende meiner aktiven Karrierelaufbahn angelangt bin und mich demnächst aus dem Berufsleben zurückziehen werde. Somit werden Sie auch verstehen, dass es für mich persönlich nicht mehr möglich ist, hier aktiv zu werden.

Mit der Bitte um Ihr Verständnis und freundlichen Grüßen
Univ. Prof. Dr. Helmut Gadner

Brief an Ludwig Boltzmann Institut für Krebsforschung vom 23.Juli 2009

Liebe Leser,

wir möchten Sie darüber informieren, dass unser Brief vom 23.7.09 an das Ludwig Boltzmann Institut für Krebsforschung, Wien, am 24.7. übernommen wurde. Sobald wir eine Antwort erhalten, werden wir Sie auch gerne davon in Kenntnis setzen.

Dr. Wassil Nowicky

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