Stellungnahme zum Anlassberichtvon BK an die StA Wien vom 18.11.2012 GZ: 2699606/1-II/BK/31o55
Wenn Sie noch nicht verhaftet sind, ist das nicht Ihr Verdienst, sondern unser Fehler.
Felix Edmundovich Dzerzhinsky
FAKTENSAMMLUNG
Zu meiner Bestürzung wurde ich Ende Oktober 2011 darüber informiert, dass vor der österreichischen Botschaft in Kiew ein Protest stattgefunden hat.. Dabei wurde von den Demonstranten der Botschaft ein Schreiben in russische Sprache übergeben, welches ich diesem Schreiben in deutscher Übersetzung anschließe. Dieses Schreiben stammt von Herrn Mag. Bernd Unterkofler und enthält unqualifizierbare, das Arzneimittel Ukrain disqualifizierende und auf gravierende Weise geschäftsschädigende Behauptungen.
Ich erlaube mir die Anfrage, in wessen Auftrag Herr Mag. Unterkofler gehandelt hat. Seit wann ist es üblich, dass Mitarbeiter österreichischer Gesundheitsbehörden geschäftsschädigende Rundschreiben versenden, und dies auch noch im Namen der betreffenden Behörde tun? Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher Rechtsgrundlage die erwähnten Schreiben versandt werden.
Aus dem Anlassbericht von BK an die StA Wien vom 18.11.2012 GZ: 2699606/1-II/BK/31o55
die zitierten Stellen aus dem Anlassbericht scheinen fett und kursiv auf.
Am 14.10.2011 fand vor der Österreichischen Botschaft in Kiew/Ukraine eine Protestkundgebung von zirka 40 Personen gegen die in Wien 4, Margaretenstraße 7 etablierte Firma „NOWICKY PHARMA“ des Beschuldigten Nowicky Wassil statt. Im Zuge dieser Kundgebung wurde der Botschaft von den Demonstranten ein Protestschreiben in Kyrillischer Schrift- in Ukrainischer Sprache - übermittelt, welches auch durch einen Dolmetscher in die Deutsche Sprache übersetzt wurde.
In Folge stellte sich diese Demonstration als gekauft heraus. Es gibt einen Beweis in Form einer Videoaufnahme, auf der zu sehen ist wie die Teilnehmer bezahlt worden sind.
In dieser Kundgebung erscheint Frau Kowaltschuk Olga Iwaniwna mit der Todesurkunde von Herrn HAWRYLOV Stepan lwanowytsch, deren belastende Zeugenaussage gegen Dr. Nowicky und seine Familie in den Ermittlungen zu Strafsache große Berücksichtigung findet.
Das Vorbringen dieser Frau stimmt jedoch nicht mit der Krankengeschichte ihres Bruders überein.
Hier ein Auszug aus der Karte eines Ambulanten (Stationären) Patienten an Städtisches Rechtsanwaltskollegium Kiew gem. Anfrage Nr. 777/11 vom 07.11.2011 (wul.Kurnatwskogo 11-a, 02125 Kiew) /Beilage1:
02.06.1998 Stationäre Aufnahme des Patenten Havrylov Stepan Ivanovych (geb 10.12.1949) in der Klinik beim Urologischen Zentrum des Städtischen klinischen Krankenhaus Nr.14 in Kiew mit Schmerzen in der rechten Niere.
10.06.1998 wurde die Operation durchgeführt- Uretenophrektomie rechts. Festgestellte Diagnose: NIERENTUMOR RECHTS: T3 N2M2. METASTASEN IN DER RECHTEN LUNGE.
Bei der pathologischen Untersuchung der entfernten rechte Niere Nr. 8184-95 hypernephroider hellzelliger Nierentumoren rechts.
Auf Verlangen der Verwandten wurde das Präparat „UKRAIN“ verabreicht.
04.08.1998 wurde der Patient im befriedigenden Zustand mit normalen Blut- und Harnanalysen ins Zentrum für Pneumologie zur Operation an der rechten Lunge überwiesen. Diagnose: Metastasen in der rechten Lunge. Zustand nach der Ureteronephrecktomie rechts.
Behandlung mit dem Präparat „Ukrain“ wurde vor und nach der Lungenoperation weiter durchgeführt.
Wenn der Nierenkrebs bereits Metastasen in entfernten Organen bildet (Stadium IV) hat, leben nur 5% der Patienten länger als 5 Jahre. (http://www.internisten-im-netz.de/de_nierenkrebs-prognose-verlauf_1074.html). Das bedeutet im Klartext, dass die Überwiegende Anzahl von Patienten (ca 95%) mit einer solchen Diagnose nur noch Monate zu leben haben.
Weiters ist diese selbe Frau Kowaltschuk Olga Iwaniwna bei Pressekonferenz am 6.10.2011 erschienen bei welcher ich geplant habe Ukrain kostenlos für krebskranke Kinder zu übergeben und hat versucht diese Pressekonferenz zu stören. Dabei wurde mir ein Rundsreiben von MMMag Unterkofler in englische Sprache übergeben (www………………………………………….)
Bemerkenswert ist, dass bei der Pressekonferenz vom 06.10.2011 in Kiew Dr.Nowicky ein in englischer Sprache verfasster Brief von MMMag. Unterkofler (dieses Schreiben hier beilegen) übergeben wurde. Dieses Schreiben wurde von den drei Personen, die die Pressekonferenz vom 6.10.2011 zu stören beabsichtigt haben übergeben. Dessen anonyme Anrede „Dear Mr!“ darauf schließen lässt, dass es als eine Art Rundschreiben versendet wurde. Als ich in der Folge erfahren habe, wurde dieses Schreiben in jenen Ländern verschickt, in welchen Ukrain als Arzneimittel registriert ist.
Das Schreiben enthält mehrere sachliche Unrichtigkeiten und Unvollständigkeiten.
Im Einzelnen:
Auch hier wird zunächst behauptet, dass Ukrain niemals über eine Zulassung in Österreich oder irgendeinem anderen Land der EU verfügt habe. Hier wäre anzuzeigen gewesen, dass UKRAIN in mehreren Staaten außerhalb der EU eine Genehmigung für das Inverkehrbringen erteilt wurde. Dies wird im zitierten Urteil des EuG vom 09.09.2010 ausdrücklich festgestellt.
Es wird im Schreiben ferner behauptet, das die Verwendung oder Vertrieb von UKRAIN in der medizinischen Praxis in Österreich nicht erlaubt sei.
Dies Entspricht nicht den Tatsachen, da UKRAIN in Österreich nach §8 Abs. 1 Z 2 AMG auf Anforderung von Ärzten, welche diese Arzneispezialität zur Abwehr einer Lebensbedrohung oder schweren gesundheitlichen Schädigung, wie zB. Krebs dringend benötigen, abgegeben werden darf.
Es wird ferner behauptet, dass der Antrag auf Zulassung von der EMA zurückgewiesen wurde und der EuG diese Entscheidung bestätigt habe.
Diese Behauptung ist irreführend. Gegenstand des Verfahrens T-74/08 beim EuG war nämlich nicht ein Antrag auf Zulassung von Ukrain, sondern der auf die Verordnung (EG) Nr.141/2000 gestützte Antrag, Ukrain als Arzneimittel für seltene Leiden zuzulassen. Der Antrag wurde nicht etwa deshalb abgelehnt, weil Ukrain für die Behandlung von Krebskrankheiten nicht geeignet ist, sondern allein deshalb, weil nach Ansicht des Gerichtes der Nachweis nach Art. 3 Abs. 1 lit b der Verordnung 141/2000, dass Ukrain bei der Behandlung des Bauchspeicheldrüsenkarzinoms von erheblichen Nutzen sei, nicht erbracht werden konnte. Die Annahme eines erheblichen Nutzens sei, nicht erbracht worden. Die Annahme eines erheblichen Nutzens würde den Nachweis einer signifikant besseren Wirkung oder gar den Nachweis der klinischen Überlegenheit gegenüber bereits für die gleiche Indikation zugelassenen Arzneimitteln voraussetzen.
Zum besseren Verständnisses des Hintergrundes schließe ich eine von mir verfasste Chronologie der (www ) Ukrain Registrierung als Kurzfassung(www ) und Sachverhaltsdarstellung (WWW ) über meine Jahrzentelangen vergeblichen Versuche, für Ukrain eine Arzneimittelzulassung in Österreich zu erlangen, an. Selbst meinem Ersuchen, Ukrain für sogenannte „austherapierte Patienten“ (also für Patienten, die „zum Sterben heimgeschickt“ werden) zuzulassen, wurde nicht stattgegeben.
Die Schreiben des Herrn Mag. Unterkofler liegen ganz „auf einer Linie“ mit jenen Äußerungen und Handlungsweisen von Beamten des Gesundheitsministeriums, mit welchen ich in den letzten Jahrzehnten konfrontiert wurde.
Es kommt der starke Verdacht nahe, dass diese Protest-Demonstration vor der österreichischen Botschaft in Kiew von den österreichischen Gesundheitsbeamten organisiert wurde.
Folgende Beweise sprechen dafür:
1. Am 11.11.2011 sind österreichische Gesundheitsbeamte ins Büro von Nowicky Pharma unangemeldet und ohne eine schriftliche Verordnung gekommen und haben mehr als 5600 Ampullen beschlagnahmt, mit der Begründung, dass die Zulassung in der Ukraine für Ukrain zurückgezogen wurde. (www………………………….). Die Zulassung für Ukrain in der Ukraine ist allerdings bis heute nicht zurückgenommen worden.
2. Briefe in englischer und russische Sprache von Herrn Mag. Unterkofler und Herrn Mag. Würkner.
3. Verordnungen für die Beschlagnahme bei UPS (United Parcel Service), welche nach Hongkong, Australien und Japan adressiert wurden; sowie auch die Beschlagnahme von 1000 Ampullen durch maltesische Zollbeamte (www…………………………).Auf Wunsch Gesundheitsbehörden Österreichischen.
4. Der Wirkungsnachweis von Ukrain, nämlich dass Ukrain nur Krebszellen tötet aber keine gesunde Zellen – nachgewiesen durch 12 Forschungsinstitute und Universitäten, wird demonstrativ von Gesundheitsbehörden Österreichischen. ignoriert (www……………………………)
5. Forschungsergebnisse in der Fachliteratur welche über Pubmed zugänglich sind werden ebenfalls als Beweisgebracht Gesundheitsbehörden Österreichischen. ignoriert
6. Es wird behauptet, dass Ukrain keine Wirkung habe, ohne einen wissenschaftlichen Beweis dafür zu erbringen; es wird lediglich mit Auszügen aus Wikipedia argumentiert.
7. Bis dato wurde mein Antrag auf Zulassung vom Jahre 1976, obwohl Österreich in dieser Sache vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt wurde, von Gesundheitsbehörden Österreichischen. nicht bearbeitet. (www.*+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++)
„Das Protestschreiben mit der Überschrift: Betrüger vergiften in der Ukraine die Menschen mit einem Pseudo-Arzneimittel unter dem Titel "Ukrain", richtet sich gegen NOWICKY Wassil und den Verkauf von UKRAIN durch ihn bzw. seine Firma NOWICKY Pharma. Firmenauszug liegt bei. (Beilage:4)
NOWICKY wird in diesem Schreiben einerseits beschuldigt, Experimente mit UKRAIN
an ukrainischer Waisenkinder durchführen zu wollen. Andererseits werden er und seine
"Gefolgsmänner" darin beschuldigt sich jahrelang durch den Verkauf von UKRAIN als
"Heilmittel" gegen verschiedenste Krebsarten -obwohl eine solche Wirkung nicht belegt
werden kann -widerrechtlich bereichert zu haben.“
Das größte Gut der Menschheit sind ihre Kinder. Daher schmerzt es uns besonders, wenn bei einem Kind die Diagnose Krebs gestellt wird.
Folgend auf einen Spendenaufruf vor ein paar Jahren machte Dr. W. Nowicky den Vorschlag für 11 austherapierte, krebskranke Kinder kostenlos Ukrain zur Verfügung zu stellen. Oder gegebenenfalls eine entsprechende Geldspende zu leisten. Bis heute ist diesbezügliches Angebot ohne Antwort geblieben.
2003 wurden Studien veröffentlich. . In der genannten Studie wurden 38 kranke Kinder, männlichen und weiblichen Geschlechts, mit Ukrain therapiert. Diese Studien wurden in Ukraine durchgefürt.
Während der Behandlung mit Ukrain normalisierten sich alle pathologischen Parameter sowie der Allgemeinzustand der Patienten. Der Therapieverlauf ist im folgenden Artikel dokumentiert: „UKRAIN A THIOPHOSPHORIC ACID DERIVATIVE OF ALKALOIDS OF CHELIDONIUM MAJUS L. IS EFFECTIVE IN THE TREATMENT OF RECURRENT BRONCHOPULMONARY PATHOLOGY IN CHILDREN FROM AREAS CONTAMINATED AFTER THE CHERNOBYL ACCIDENT” (INT. JU. IMMUNOTHERAPY XIX (2-4) 47-53 (2003).
Zum Fall der Krebserkrankung von Kindern siehe Krankengeschichte von Stefan Dan. (www
…………………………………………………………….)
Anfang Mai 2011 bot Dr. W. Nowicky der Ukraine ebenfalls für 11 krebskranke Kinder kostenlos die entsprechende Menge Ukrain an. Zu diesem Zeitpunkt war das Medikament Ukrain in der Ukraine zugelassen. Man bat Dr. W. Nowicky im Zuge einer Pressekonferenz, dieses Anbot im Herbst zu wiederholen.
Wir widerholen, die Pressekonferenz wurde von diese selben Leuten zerstört welche aktiv bei Protestdemonstration bei Österreichern Botschaft Teilgenomen haben.
Es wird Dr. Nowicky Vorgeworfen dass er mit dem Mittel Ukrain die Behandlung verschiedener Krebsformen „Propagiere“
Es handelt sich bei dem Krebsmittel um keine Propaganda, sondern um wissenschaftliche und durch Studien belegte Fakten. Bis heute wurde UKRAIN an mehr als 100 verschiedenen Krebszelllinien getestet. Die Ergebnisse zeigten, dass das Mittel effektiv (toxisch) gegen alle Krebszelllinien wirkt ohne dabei gesunde Zellen anzugreifen. Daher hat Dr. Nowicky freilich auch einen Grund über diese Tatsache offen zu sprechen. Auch bei klinischen Studien hat sich das Mittel UKRAIN sogar in Fällen von Pankreaskrebs, der bekanntlich gegen Chemotherapie sehr resistent ist als effektiv erwiesen.
Es ist mit kritischer Sicht anzumerken, dass das BK sich bewusst des abwertenden Ausdruckes „Propagiert“ bedient, welcher in der Wissenschaft nicht passend ist.
Ebenso liegt der Auszug der Internetseite Wikipedia zum Thema UKRAIN bei.
Als Begründung für die Wirksamkeit und Qualität von UKRAIN, stützt sich das BK nicht auf Information aus der Fachliteratur, den Forschungsergebnissen und Meinungen von Sachverständigen, sondern bezieht sich auf die Meinung des Wikipedia (freie Enzyklopädie im Web)
Eine solche Vorgangsweise ist unserem Erachten nach höchst unobjektiv, weil es sich bei Wikipedia um eine freie Enzyklopädie im Internet handelt und jede Person grundsätzlich die darin enthaltene Information manipulieren könnte.
Es wird weiters behauptet, dass Ukrain über keine Zulassung in Österreich oder irgendeinem anderen Land der EU verfügt habe.
Seitens der AGES wurde den ermittelnden Beamten des Bundeskriminalamtes Büro 3.1 mitgeteilt, dass UKRAIN weder in Österreich, noch in einem anderen EU-Staat eine Zulassung als Arzneimittel hat …
Hier ist anzuzeigen, dass UKRAIN in mehreren Staaten außerhalb der EU eine Genehmigung für das Inverkehrbringen erteilt wurde. Dies wird im Urteil des EuG vom 09.09.2010 ausdrücklich festgestellt. Darüberhinaus hat das Mittel einen Orhan drug Status in Staaten Australien und den USA. Derzeit hat Ukrain eine aufrechte Zulassung in Kosovo.(www…………………….)
Wenn im Schreiben des BASG davon die Rede ist, dass die Wirksamkeit des Arzneimittels Ukrain nicht verifiziert werden konnte, so werden zahlreiche Empfänger dieses Schreibens diese Behauptung auch auf das bei der EMA geführte Verfahren beziehen.
Zu dem Aufrechten Herstellungs- und Veräußerungsverbotbringen wir Entgegen, dass Dr. Nowicky bereits am 29 August 1988 eine Herstellungskonzession auf Anfrage des zuständigen BM eingereicht wurde, sowie
das Urteil des EGMR aus dem Jahre 2005 Österreich verurteilte wegen Nichterteilung der Zulassung und wegen Verzögerung des Zulassungsverfahrens. Das Recht gem Art6 EMRK wurde durch die österreichischen Behörden verletzt und der rechtmäßige Zustand wurde nicht wiederhergestellt.
Daher kann davon ausgegangen werden, dass das Herstellungs- und Veräußerungsverbot sowie die Nichterteilung des Antrages auf Zulassung und alle weiteren Amtshandlungen gegen seine Person und das Krebsmittel gegen folgende Rechte verstoßen:
· Recht auf faires Verfahren verstößt.
· Recht auf Selbstbestimmung der Ö Staatsbürger, da Ihnen das Krebsmittel der Freien Wahl der Behandlung entzogen wird und
· durch die Zahlreiche Nebenwirkungen der derzeit einzig zulässigen Behandlungsmethoden wie Chemotherapie und Bestrahlung ihnen Körperverletzungen und Gesundheitsschädigungen zugefügt werden
Weiters bringt das BK vor, dass UKRAIN keine Zulassung als Arzneimittel hat und der Beschuldigte NOWICKY Wassil bzw. die Firma NOWICKY Pharma ein aufrechtes Herstellungs- und Veräußerungsverbot hat. Dieses Verbot wurde wie aus dem beiliegenden Bescheid vom 24.10.2011 des Verwaltungsgerichtshofes ersichtlich, von diesem bestätigt.
Zu dem Aufrechten Herstellungs- und Veräußerungsverbotbringen wir entgegen, dass von Dr. Nowicky bereits am 29 August 1988 eine Herstellungskonzession auf Anfrage des zuständigen BM eingereicht wurde, sowie
nach §8 Abs. 1 Z 2 AMG darf UKrain auf Anforderung von Ärzten, welche diese Arzneispezialität zur Abwehr einer Lebensbedrohung oder schweren gesundheitlichen Schädigung, wie zB Krebs dringend benötigen, abgegeben werden.
das Urteil des EGMR aus dem Jahre 2005 Österreich Verurteilt (http://www.ukrin.com/enclosures/menschenrecht.pdf) wegen Nichterteilung der Zulassung und wegen Verzögerung des Zulassungsverfahrens. Das Recht gem Art6 EMRK wurde durch die österreichischen Behörden verletzt und der rechtmäßige zustand wurde nicht wiederhergestellt.
Von MMMag.UNTERKOFLER wurde ein anonymes Schreiben, welches am 19.10.2011 an den Bundesminister Dr.STÖGER Alois gerichtet wurde, übergeben.
Bemerkenswert ist, dass dieses Schreiben erst 2 Jahre nach dem Tod der vermeintlichen Person an BM gerichtet wurde. Das Schreiben stammt von einer unbekannten Person und berichtet über den Tod einer weiteren unbekannten Person.
Das BK bedient sich in seinem Anlassbericht vom 18.11.2012 des Ausdruckes OFFENSICHTLICH im Zusammenhang mit dem Zeitpunkt des Todes dieser unbekannten Person.
Zitat:ln diesem anonymen Schreiben wird NOWICKY Wassil konkret beschuldigt, für den
Tod einer bis dato unbekannten weiblichen Person, welche offensichtlich im Jahr 2009
verstorben ist
Aus welchem Grund geht hier die BK von einer Offensichtlichkeit aus, wenn „Die anonyme Briefschreiberin, sowie das unbekannte weibliche Opfer konnten bis dato noch nicht ausgeforscht werden.“ ?
Unseres Erachtens nach ist dies eine im Ermittlungsverfahren verbotene Beweiswürdigung, die ausschließlich in der Kompetenz des Richters liegt und eine Manipulation des Ermittlungsstandes zu Lasten des bisher grundlos beschuldigten Dr. Nowicky und seiner Familie. Sowie völliges Ignorieren des Grundsatzes der Unmittelbarkeit von Beweisen.
Weiters ist anzumerken dass zur Beurteilung dieses Umstandes kein Sachverständiger herangezogen wurde. Wäre dies der Fall, so hätten dieser und alle anderen Beweise grundlos gewirkt. Darüberhinaus überschreitet das BK auch seine Kompetenz indem es bei solchen schwierigen medizinischen und biochemischen Fragestellungen ohne Sachverständige vorgeht.
Am 11 .11.2011 fand durch die AGES eine Inspektion der Pharmafirma NOWICKY in Wien 4, Margaretenstraße 7 statt, wobei über Ersuchen d. AGES durch das .BK, Büro 3.1.5 Assistenz geleistet wurde.
Dabei konnten insgesamt 5654 Ampullen UKRAIN durch AGES beschlagnahmt sowie
mehrere Proben unterschiedlichster Chargennummern gezogen werden.
In der Niederschrift des BM für Sicherheit im Gesundheheitswesen wird als Grund für die Amtshandlung folgendes angegeben:
Gemäß dem Bundesamt vorliegenden Informationen hat die in Österreich sowie in der EU nicht zugelassene Arzneispezialität "Ukrain" vor kurzem seine Zulassung in der Ukraine verloren.(www……………………………………………………….)
Diese Begründung ist bis heute und nicht nur am 11.11.2011 wahrheitswidrig, da die Zulassung für UKRAIN in der Ukraine noch immer nicht zurückgezogen wurde.
Jedenfalls aber ist am 11.11.2011 die Zulassung in der Ukraine aufrecht gewesen.
Als Rechtsgrundlage für die Beschlagnahme wird in der Niederschrift folgendes Angegeben:
Gemäß Auftrag des BASG werden die übrigen 5644 Packungen der Arzneispezialität "Ukrain" vom Inspektorenteam sichergestellt, gezählt und gemäß § 77 in Verbindung mit § 78 Abs. 1 Arzneimittelgesetz als Maßnahme, die das
weitere lnverkehrbringen oder die Verwendung dieses nicht dem AMG entsprechenden Arzneimittels hindern oder beschränken und da seitens Dl Dr. Nowicky die weitere Unterlassung der lnverkehrbringung als nicht gesichert erscheint, beschlagnahmt
Gemäß § 77. Wird bei einer Kontrolle gemäß § 76 festgestellt oder erhält das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen sonst davon Kenntnis, daß ein Arzneimittel diesem Bundesgesetz nicht entspricht, kann das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen Maßnahmen verfügen, die das Inverkehrbringen dieses Arzneimittels hindern oder beschränken. Gegebenenfalls ist § 76b Abs. 9 anwendbar.
Wie hier deutlich zu sehen ist, findet der vorgebrachte (ohnenhin unwahrheitsgemäßer) Grund auch noch keine gesetzliche Deckung, da der Umstand, dass „"Ukrain" vor kurzem seine Zulassung in der Ukraine verloren.“ hat keinen Widerspruch zum österreichschen AMG darstellt (leg cit „dieses bundesgesetz“)
Gemäß § 78. (1) Kommen dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen Tatsachen zur Kenntnis, auf Grund derer zu besorgen ist, daß ein im Verkehr befindliches Arzneimittel eine Gefährdung von Leben oder Gesundheit von Mensch oder Tier darstellt, hat das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen entsprechend dem Ausmaß der Gefährdung alle notwendigen Maßnahmen zu verfügen, die das Inverkehrbringen oder die Verwendung dieses Arzneimittels hindern oder beschränken.
Eine Begründung oder das Aufzeigen der Tatsachen, auf Grund derer zu besorgen ist, daß ein im Verkehr befindliches Arzneimittel eine Gefährdung von Leben oder Gesundheit von Mensch oder Tier darstellt wurde nicht angegeben.
Vielmehr wurden die zahlreichen Studien, Einzelnachweise und Forschungsergebnisse, die die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Ukrain bestätigen ignoriert.
Darüberhinaus hat ja schon das BM seinen Standpunkt zur Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Ukrain in seinem Schreiben geäußert.www.ukrin.com/docs/Arrouas1993.pdf) (www.ukrin.com/de/wirksamkeit)
Dieser Bescheid wurde durch Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes von 26.
Februar 1996 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Am 25.11 .2011 fand durch das Deutsche Bundesamt für Gesundheit (BASG) im Beisein
von AGES, Mag. WÜRKNER eine Inspektion in der Firma DYCKERHOFF Pharma in Köln statt.
Beamten sind zu meinem deutschen Lieferanten, der Firma Dyckerhoff, gefahren (ist dies auf unsere Steuerkosten geschehen?), der nach GMP Regeln Ukrain herstellt. Wie uns die Firmenchefin informierte, hat die deutsche Behörde unter Mitwirkung von österreichischen Beamten ihr untersagt, Ukrain weiterhin herzustellen und auszuliefern, mit der Begründung, dass Ukrain in der Ukraine nicht mehr zugelassen ist, was aber bis jetzt nicht der Wahrheit entspricht. Dyckerhoff wurde sogar informiert, dass man ihnen auch den ganzen Betrieb schließen könne, falls sie Ukrain weiterhin erzeugen oder die bereits erzeugten Ampullen ausliefern. Diese Ampullen könnten zwar Leben retten, aber sie sind nun zum Vermodern bestimmt.
Da Ukrain aber auch in Georgien die Registrierung hatte, wollte die Lieferfirma das Produkt dorthin liefern. Doch auf Grund inzwischen erfolgter Interventionen wurde in diesem Land die Registrierung storniert.
An Zynismus schon nicht mehr zu überbieten ist es, dass man auch an die deutsche Firma LAT, ein von Dr. Tittel aufgebautes Unternehmen, das in der Fachwelt äußerst guten Ruf genießt, gezwungen hat, nicht mehr die Qualitätsanalysen für Ukrain durchzuführen. Glauben die Beamten, dass es für die Patienten günstiger ist, wenn irgendein kleines Labor die Qualität des Präparates überprüft? Dr. Tittel persönlich hat jedenfalls das Handtuch geworfen, seine Firma verkauft und mir geschrieben: „Ich bedanke mich an dieser Stelle für Ihr langjähriges Vertrauen in meine Expertise für Ukrain. Ich
würde mich sehr freuen, wenn Ukrain eines Tages mit einer einwandfreien arzneimittelrechtlichen Zulassung für die Krebstherapie zur Verfügung stände.“(www.ukrin.com/node/284)
Am 7.12.2011 teilte mir Mag. Wxxxxxx in Mailform mit, dass es in Malta durch den Zoll zum Aufgriff von über 1000 Packungen UKRAIN gekommen ist, welche für den Export nach Japan bestimmt waren. Empfänger der Lieferung in Malta wäre die Firma PONTISAN Ltd. gewesen, welche auf N. B. registriert ist.
Im Anlassbericht des BK von 18. 1. 2012 (Seite 3, 2. Absatz von unten) steht, dass:„Eine strafrechtliche Verfolgung NOWICKYS war lt. AGES aufgrund fehlender Beweise und mangels Vorliegen von Patientendaten bis dato (18. 1. 2012 )nicht möglich.“
Aus der email Konversation Zwischen Mg. Würkner und Herrn Mater Zollbeamten ist ersichtlich, dass der Malter Zollbeamter eine Weisung oder eine Bitte des Herrn Würkner befolgt ohne überhaupt zu wissen ob Ukrain in Österreich genehmigt ist oder nicht. Also ein Paradebeispiel für die behördliche Willkür.
Von: "Cxxxx Mark C at Medicines Authority" <xxxx.xxxx@gov.mt>
An: "Hannes Wxxxxxr" <hannes.wxxxxx@ages.at>
Datum: 07.12.2011 09:27
Betreff: RE: Urgent Request
(Wwww…………………………………………………………………)
… We have confiscated a consignment of Ukrain. Most probably we will still issue the penalties and
prosecute the company Pontisan Ltd.
… ln the meantime I have a question for you: ls the manufacturer of this product authorised in Austria?
Die hier erfolgte Beschlagnahme ist zweifellos rechtswidrig.
Im Ergebnis blieben die Patienten in Japan ohne Ukrain. Auch dort zeigte das Krebsmittel gute Ergebnisse in der klinischen Anwendung. Das zu beliefernde Krankenhaus in Japan hat anfangs hundert, danach zweihundert und danach als die Wirkung durch klinische Anwendung bewiesen wurde, ein Tausend Ampullen bestellt. Um diesen klinischen Erfolg durch Anwendung des Ukrain zu stoppen, hat man das Krebsmittel auf diesem gesetzlosen Wege beschlagnahmt.
(www……………………………………………………………)
„Mag. WÜRKNER teilte dem BK, Büro 3.1 ebenfalls mit, dass sich am 18.2.2011 bei der AGES eine Dr. Vxxxxx Judith aus Hohenwarth/NÖ (Tel:xxxxxxxxx) fernmündlich bei der AGES beschwerte, dass ein 28-jähriger an Lungenkrebs erkrankter Mann sich selbst UKRAIN verabreicht hat…“
Aus der Zeugenvernehmung vom 30. November 2011 von Hxxxxxxxx Stefan, 13.2.1982 geb.,
3472 Hohenwart 54 wh. Tel: 0664/534 55 49:
„...Zur meiner Person möchte ich sagen, dass ich am 30.8.2010 von meiner Hausärztin Dr. Vxxxxx auf Grund von Atembeschwerden zum Lungenröntgen geschickt wurde. Im Zuge der weiteren Untersuchungen wurde bei mir ein Lungentumor in der Größe von zirka 7,5 cm Durchmesser festgestellt. Weiteres wurden Metastasen im Rippenfell, in der Leberpforte, im rechten Lungenflügel sowie in den Lymphen festgestellt….“
„…Als ich (Dr. Nowicky) ihm das Röntgenbild und die übrigen ärztlichen Befunde gezeigt habe, hat er mir sofort mitgeteilt, dass er kein Arzt ist, sondern ein anderes Studium absolviert hat.
„…Wenn ich gefragt werde, ob ich im Zuge des Gespräches bereits eine Probe des Medikamentes erhalten habe, gebe ich an, dass ich mich nur mehr daran erinnern kann, dass ich noch am gleichen Tag, also am 14.02.2011, 8 Ampullen UKRAIN gekauft habe. Ich weiß lediglich genau, dass Dr. NOWICKY sehr "happig" darauf war, dass er ohne Rezept kein Medikament hergeben würde…“
„…ich bei Dr. NOWICKY in der Firma ein Ampulle UKRAIN inhalieren musste. Dabei wollte er nachschauen und prüfen, ob ich irgendeine Reaktion auf das Medikament zeige. Sollte ich keine Reaktion zeigen, wollte er mir keine Ampullen verkaufen...“
„…Als Reaktion auf diese Inhalation merkte ich ein Ziehen und Kribbeln im Tumorbereich. Ich habe eindeutig eine Reaktion gespürt...“
„…Diesbezüglich wollte ich mich auch von meiner Hausärztin beraten lassen. Es stellte sich aber heraus, dass meine Hauärztin, Frau Dr. Vxxxxx, dieses Medikament nach durchgeführter Informationssammlung komplett ablehnte und mir auch unmissverständlich mitteilte, dass es sich bei Dr. NOWICKY ihrer Meinung nach um einen Betrüger handelt…“
„…Anmerken möchte ich auch noch, dass aufgrund meiner heftigen und andauernden Bitten
meine Hausärztin von mir dazu überredet werden konnte, mir 4 Ampullen in den Lungenraum zu spritzen.
„…Das muss man sich so vorstellen, dass der rechte Lungenflügel aufgrund von Wasseransammlungen verkleinert ist. Das Wasser wurde von meiner Hausärztin regelmäßig abgepumpt. Man nennt diesen Vorgang auch "Punktieren"….“
„…ln diesen Raum wurde mir danach das UKRAIN gespritzt. Dies war ca. im April oder Mai 2011 . Seither, und das möchte ich auch angeben, habe ich nie mehr Wasser aus dem Lungenraum abpumpen müssen…“
„…Dass man das Mittel UKRAIN in diesen, freiwerdendem Raum, spritzen könnte, wurde mir von Dr. NOWICKY mitgeteilt. Ich habe dies meiner Ärztin mitgeteilt und wie gesagt, nach längerem Drängen und Bitten, wurde mir von ihr das Mittel mittels Spritze verabreicht. Während der Behandlung mit UKRAIN und auch noch bis heute habe noch keine Schulmedizinische Behandlung in Anspruch genommen, weil sich mein Zustand für mich nicht verschlechtert hat und meine Lebensqualität für mich gleichbleibend akzeptierbar ist…“
Nachdem Herr. Hxxxxxxxxxxxx Herrn Dr. Nowicky mitgeteilt hat, dass er finanzielle Probleme habe, stellte Dr. Nowcky ihm UKRAIN kostenlos zur Verfügung.
Im Mai 2012 besuchten mich seine Verwandte um das unverbrauchte Ukrain zurückzugeben und teilten mir mit, dass Hxxxxxx Stefan seit seiner Zeugenvernehmung vom 30. November 2011 kein UKRAIN mehr genommen hat und ca 6 Monate später starb.
Hxxxxxxxx Stefan
30.11.2011 Zeugeneinvernahme Stephan Hxxxxxxx Diagnose (30.08.2010) kleinzelliges Lungen krebs.
14.02.2011 beginnt mit UKR. Wasser in der Lunge. Wasser wird abgesaugt und UKR wird verabreicht. Danach sammelt sich das Wasser nicht mehr ab. Nach Zeugeneinvernahme wird Ukrain Therapie Stets deutlicher Verbesserungen unterbrochen. Stirbt im Mai 2012.
Stefan Hxxxxxx,13.2.1982 geb. Diagnose: Kleinzelliger Lungenkrebs.
Stefan Hxxxxxxx gab dabei an, dass er seit 30.8.2010 und den anschließenden absolvierten Untersuchungen an einen nicht operablen Lungentumor mit Metastasen erkrankt ist.
14. 02. 2011 Beginn Ukrain-Therapie. Hxxxxx gab an, dass ihm von seiner Hausärztin Dr. Vxxxxx über sein ausdrückliches Ersuchen 4 Ampullen in die Lunge gespritzt wurden und er seither nicht mehr punktiert werden muss. „Man muss sich das so vorstellen, dass der rechte Lungenflügel aufgrund von Wasseransammlungen verkleinert ist. Das Wasser wurde von meiner Hausärztin regelmäßig abgepumpt…Dies war ca. im April oder Mai 2011. Seither, und das möchte ich auch angeben, habe ich nie mehr Wasser aus dem Lungenraum abpumpen müssen.“ „Während der Behandlung mit UKRAIN und auch noch bis heute habe noch keine schulmedizinische Behandlung in Anspruch genommen, weil sich mein Zustand nicht verschlechtert hat und meine Lebensqualität für mich gleichbleibend akzeptabel ist. Nach Der Zeugenvernehmung, bei der Polizei, am 30 November 2011 hat Herr Hxxxxxx die Behandlung abgebrochen. Er starb in Mai 2012, fünfeinhalb Monate nach Unterbrechung der Ukraintherapie. Insgesamt lebte Herr Hxxxxxx 20 Monate nach der Diagnose Krebs.
Konventionell therapierte Patienten leben mit dieser Diagnose ca. nur 8 Monate!
Im Anlassbericht des BK von 18. 1. 2012 Seite 6 (Ende): Hxxxxxxxx hat für seine Behandlung laut seinen Angaben zirka 10 bis 20 Ampullen nachgekauft…
Hxxxxxxxx gab weiters an, dass es durch die Verwendung von UKRAIN zu keiner Besserung seines Gesundheitszustandes kam, weshalb er die Behandlung im April oder Mai 2011 abbrach.
Da die Angabe bezüglich seiner Besserung sich nicht in seiner protokolierten Aussage finden lässt, muss hier ein sehr grober Verfahrensfehler aufgezeigt werden (Verdacht auf Vorsätzliche Manipulation der Ermittlungsdaten bzw Beweismittelfälschung, Amtsmissbrauch)
Bei seiner Zeugenvernehmung Betreff: Verd.d. schweren BetrugesGZ: 2 699606/1-11/BK/31 o55 vom 13. Dezember 2011 auf der Seite 6 (2 Absatz von unten)
Gab Hxxxxxxxx folgendes an:
„Während der Behandlung mit UKRAIN und auch noch bis heute habe noch keine
Schulmedizinische Behandlung in Anspruch genommen, weil sich mein Zustand für mich
nicht verschlechtert hat und meine Lebensqualität für mich gleichbleibend akzeptierbar ist.“
Hier ist nochmals der Vergleich mit dem Anlassbericht zu bringen
Hxxxxxxxx gab weiteres an, dass es durch die Verwendung von UKRAIN zu keiner Besserung seines Gesundheitszustandes kam, weshalb er die Behandlung im April oder Mai 2011 abbrach.
Das ist eine Beweismittelfälschung
Damit wurde seitens der Beamten gegen fundamentale Verfahrensgrundsätze (freie Beweiswürdigung, Prinzip der materiellen Wahrheitsforschung) verstoßen. Das gesamte Institut der Zeugenvernehmung/Beweisaufnahme wurde damit zunichte gemacht, manipuliert und umgangen.
Da aber letztlich auf eine Fülle solcher fehlerhaften Beweise Dr. Nowicky eine Untersuchungshaft verhängt wurde, löst dies mit Sicherheit einen Schadenersatzanspruch wegen der unrechtmäßigen Freiheitsentziehung nach EMRK, AHG, und allgemeinen zivilrechtlichen Schadenersatzrecht.
Amtspflicht Wahrheit zu sagen – auch hiergegen wurde verstoßen seitens des BK
In der Anordnung der Durchsuchung und Sicherstellung vom 27.08.2012 (1 St 24/12w) sowie dort angeführtem Vorwurf des Betruges hat man Stefan Hagenbüchels Aussage nicht mehr angeführt, da diese wie ersichtlich Dr. Nowicky nicht belastet. Dies ist aber bereits aus dem Anlassbericht abzuleiten da H. nicht mehr punktiert werden musste und dieser Umstand eine Gesundheitsbesserung darstellt. Dies ist ein weiterer Null-Beweis, welcher dennoch in Summe als Grund für sämtliche Amtshandlungen, wie Observation und Telefonüberwachung, herangezogen wird. Eine sachliche und logisch nachvollziehbare Wertung der Beweismittel fand seitens der Ermittlungsorgane nicht statt.
Vielmehr sind folgende Angaben aus der Zeugenvernehmung Betreff: Verd.d. schweren BetrugesGZ: 2 699606/1-11/BK/31 o55 vom 13. Dezember 2011zu betonen, da jede von denen Dr. Nowicky entlasten und bei den Ermittlungen keine Berücksichtigung :
· Zur meiner Person möchte ich sagen, dass ich am 30.8.2010 von meiner Hausärztin Dr.Vxxxxx auf Grund von Atembeschwerden zum Lungenröntgen geschickt wurde.
· Es erfolgten mehrere Untersuchungen wobei jedoch von den Ärzten die Diagnose gestellt wurde, dass meine Krebserkrankung auf Grund der Ausbreitung der Metastasen nicht operabel ist. Diese Diagnose wurde im LKH-Krems, Primar Dr. Erhard gestellt.
· Von meinen Ärzten wurde mir mitgeteilt, dass ich einen sehr aggressiven Tumor habe.
· Als ich ihm das Röntgenbild und die übrigen ärztlichen Befunde gezeigt habe, hat er mir sofort mitgeteilt, dass er kein Arzt ist, sondern ein anderes Studium absolviert hat.
· Ich weiß lediglich genau, dass Dr. NOWICKY sehr "happig" darauf war, dass er ohne Rezept kein Medikament hergeben würde.
· Ich möchte aber zu diesem Beratungsgespräch weiters anführen, dass ich bei Dr. NOWICKY in der Firma ein Ampulle UKRAIN inhalieren musste. Dabei wollte er nachschauen und prüfen, ob ich irgend eine Reaktion auf das Medikament zeige. Sollte ich keine Reaktion zeigen, wollte er mir keine Ampullen verkaufen.
· Als Reaktion auf diese Inhalation merkte ich ein Ziehen und Kribbeln im Tumorbereich. Ich habe eindeutig eine Reaktion gespürt.
· Es stellte sich aber heraus, dass meine Hauärztin, Frau Dr. Vxxxx, dieses Medikament nach durchgeführter Informationssammlung komplett ablehnte und mir auch unmissverständlich mitteilte, dass es sich bei Dr. NOWICKY ihrer Meinung nach um einen Betrüger handelt. (Achtung: VERLEUMDUNG!!! wird von den behörden nicht aufgegriffen. Tötung von H. durch Ablehnung von Ukrain)
· Nach Erwerb der Ampullen habe ich vorerst ein paar Stück probiert. Richtig ernsthaft eingenommen habe ich UKRAIN von Anfang April bis ca. Mitte Mai 2011.
· Wenn ich nochmals gefragt werde, ob ich nach der Rezeptausstellung durch Dr. Txxxxxxx jemals von diesem aufgefordert wurde, nochmals zwecks Untersuchung bei ihm zu erscheinen oder meine Befunde nachzureichen bzw. vorbeizubringen, so gebe ich an, dass der 14.02.2011 der einzige und letzte Besuch bei diesem Arzt war, bei dem es um das Medikament UKRAIN gegangen ist. Ich muss angeben, dass Txxxxxxx selbst eine Ozonbehand lung für das Allgemeinbefinden anbietet. Diese habe ich auch in Anspruch genommen. Bei dieser Gelegenheit hatte er auch meine Befunde eingesehen.
· Anmerken möchte ich auch noch, dass aufgrund meiner heftigen und andauernden Bitten meine Hausärztin von mir dazu überredet werden konnte, mir 4 Ampullen in den Lungenraum zu spritzen.
Das muss man sich so vorstellen, dass der rechte Lungenflügel aufgrund von Wasseransammlungen verkleinert ist. Das Wasser wurde von meiner Hausärztin regelmäßig abgepumpt. Man nennt diesen Vorgang auch "Punktieren". ln diesen Raum wurde mir danach das UKRAIN gespritzt. Dies war ca. im April oder Mai 2011 . Seither, und das möchte ich auch angeben, habe ich nie mehr Wasser aus dem Lungenraum abpumpen müssen.
Hier ein Beispiel für die Unverhältnismäßigkeit der Festnahme durch Verletzung des rechtlichen Gehörs.
NOWICKY erkundigte sich folglich fast täglich bei H. über dessen
Gesundheitszustand, offensichtlich aus diesem Grunde, weil es nach meinem
derzeitigen Ermittlungsstand überhaupt keine Erkenntnisse gibt, aus welchen zu entnehmen ist, dass UKRAIN auch inhaliert werden kann bzw. welche
Auswirkung dies hat, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass
H. von NOWICKY vorsätzlich als "Versuchskaninchen" verwendet
wurde.
Aus dem Festnahme- und Anlassbericht 93 GZ: 2699606/1-11/BK/31 o55 Wien, am 05. September 2012
Vorhalt: Kennen Sie einen H. Stefan?
Ja, er hat Lungenkrebs gehabt.
Können Sie sich erinnern, wie dieses erste Beratungsgespräch mit H. abgelaufen ist?
Ich glaube auch wie vorher beschrieben durch den Mund.
Hxxxxxxxxx hat angegeben, dass er zur Probe UKRAIN inhalieren musste?
Ja, das kann sein, damals habe ich schon die Wirkung von UKRAIN auf Lungenkrebskranke
gewusst.
Wie haben Sie dies gewusst?
Ein Patient hat mir das mitgeteilt.
Bezüglich der Anzeige von KOWALTSCHUK Olga Iwaniwna(Achtung: der Auszug aus der Krankengeschichte des HAWRYLOV Stepan lwanowytschist nicht im Elektronischen Akt der von KStA an Dr. Nowicky übergeben worden ist enthalten)
ist anzumerken, dass aus der beigelegten Anzeige an die Österreichische Staatsanwaltschaft sich widersprüchliche Angaben finden:
- KOWALTSCHUK gibt an, dass ihr Bruder (dessen Tod im Übrigen Gegenstand der Anzeige gegen Dr. Nowicky ist) erst nach der Behandlung mit UKRAIN Operiert wurde. Wenn man die zur Anzeige beigelegte Krankengeschichte ansieht, so wird man feststellen, dass der Patient der am 02.06.1998 von seiner Erkrankung erst erfährt und sofort stationär aufgenommen wird bereits am 10.06.1998 operiert wird. Daher kann es nicht sein, dass er 30 Ampullen Ukrain vor der Operation verabreicht bekommen hat, da eine solche Behandlung in etwa einen Monat dauern wird.
- Weiteres gibt sie an, dass das bei ihrem Bruder festgestellte Diagnose – Krebs im 2 Stadium sei. Auch hier reicht eine kurze Einsicht in die beigelegte Krankengeschichte und es wird ersichtlich, dass sich um Nierenkrebs des 3 Grades mit Lungenmetastasen handelt.
- Zum Vorwurf, dass Patient von Chemotherapie Abgeraten wurde stimmt nicht, da Dr. Nowicky nie mit ihm gesprochen oder sonst Kontakt aufgenommen hatte. Auf Verlangen von Verwandten wurden 64 Ampullen im Zuge einer Behandlung verabreicht und infolge wurde Patient mit befriedigendem Zustand aus dem stationärem Aufenthalt entlassen (siehe Krankengeschichte)
- Dem Anlassbericht ist zu entnehmen, dass Dr. Nowicky auch der Tod des Patienten HAWRLYLOW am7.5.2003 vorgeworfen wird. Dabei wird auf völlig ignoranter Weise nicht darauf Bezug genommen, dass der Patient mit einer solche Diagnose 5 Jahre gelebt hatte was schon ohnehin ein Wunder ist. Auch hier ist ersichtlich, dass die Ermittlungen ohne notwendige Beiziehung der Sachverständigen durchgeführt worden sind von inkompetenten Organen ohne Fachwissen.
- Weiters ist laut Anlassbericht des BK KOWALTSCHUK Olgas Anzeige zu entnehmen, dass
NOWICKY dabei ihren im Jahr 1998 an Nierenkrebs (Grad II) erkrankten Bruder HAWRYLOV Stepan lwanowytsch, von einer Schulmedizinischen Behandlung abgeraten haben und eine Heilung ausschließlich unter Verwendung von UKRAIN in Aussicht gestellt haben soll.
Zunächst ist hier richtigzustellen, dass HAWRYLOV Stepan lwanowytsch laut Auszug aus der Krankengeschichte am 02.06.1998 mit Nierenkrebs des 3 Grades mit Lungenmetastasen stationär aufgenommen wurde.
Weiteres sei richtigzustellen, das zur damaligen Zeit die Behandlung mit UKRAIN ohnehin eine schulmedizinische Behandlung darstellte, da das Präparat ja in der Ukraine zugelassen war (Reg Nr. 3641), somit geht auch dieser Vorwurf ins Leere
- BK wirft vor, dass Dr. Novicky trotz Krankheitsverschlechterung die Weiterbehandlung ausschließlich mit UKRAIN empfahl.
Der Krankengeschichte ist zu entnehmen, dass Patient HAWRYLOV Stepan lwanowytsch am 04.08.1998 im befriedigenden Zustand mit normalen Blut- und Harnanalysen ins Zentrum für Pneumologie zur Operation an der Rechten Lunge überwiesen wurde.
Die Behandlung mit dem Präpazrat „Ukrain“ began erst nach der Nierenoperation (Ureteronefrektomie) und wurde vor und nach der der Lungenoperation weiter durchgeführt.
- BK wirft weiters vor, dasserst nachdemdiese Behandlung abermals keine Besserung brachte begab sich HAWRYLOV wieder in schulmedizinische Behandlung, wobei ihm aufgrund der Zeitversäumnis während der Behandlung von UKRAIN keine Heilungschancen gegeben wurden.
Aus dem Vorwurf geht nicht hervor um welche Behandlung genau es sich handelt, da laut Krankengeschichte zwei Operationen durchgeführt worden sind, wobei Ukrain vor und nach der Lungenoperation verabreicht wurde. Überhaupt ist anzumerken, dass bei einer Diagnose von Nierenkrebs mit entfernten Metastasen (in diesem Fall in die Lunge) kann man von einem wunder sprechen, dass Patient 5 Jahre gelebt hat. Es ist unverständlich aus welchem Grund die Aussage von Olga Kowaltschuk nicht mit der Krankengeschichte, und ihrer Aussage überprüft wurde.
Vergleicht man die Anzeige (Antrag vom 07.12.2011) kann man feststellen, dass Olga Kowaltschuk keine Ahnung über den krankheitsverlauf von HAWRYLOV hat. Es sieht aus wie ein Versuch sich durch die Falschangaben in der Anzeige (Verleumdung) mittels einen Schadenersatzanspruches zu bereichern.
Am 6.10.2011 wurde diese Pressekonferenz einberufen. Neben vielen Journalisten sind 3 nicht eingeladene Personen erschienen, deren augenfälliges Ziel es war, diese Pressekonferenz zu stören. Eine Frau zeigte die Sterbeurkunde ihres Bruders und behauptete, dass Dr.Nowicky abgeraten hat, die mit Krebs befallenen Nieren ihres Bruders zu operieren. Stattdessen empfahl er die Einnahme von Ukrain, und in Folge dieser Behandlung ist ihr Bruder gestorben.
Das Vorbringen dieser Frau stimmt jedoch nicht mit der Krankengeschichte ihres Bruders überein.
Hier ein Auszug aus der Karte eines Ambulanten (Stationären) Patienten an Städtisches echtsanwaltskollegium Kiew gem. Anfrage Nr. 777/11 vom 07.11.2011 (wul.Kurnatwskogo 11-a, 02125 Kiew) /Beilage1:
02.06.1998 Stationäre Aufnahme des Patenten Havrylov Stepan Ivanovych (geb 10.12.1949) in der Klinik beim Urologischen Zentrum des Städtischen klinischen Krankenhaus Nr.14 in Kiew mit Schmerzen in der rechten Niere.
10.06.1998 wurde die Operation durchgeführt- Uretenophrektomie rechts. Festgestellte Diagnose: NIERENTUMOR RECHTS: T3 N2M2. METASTASEN IN DER RECHTEN LUNGE.
Bei der pathologischen Untersuchung der entfernten rechten Niere Nr. 8184-95 hypernephroider hellzelliger Nierentumoren rechts.
Auf Verlangen der Verwandten wurde das Präparat „UKRAIN“ verabreicht.
04.08.1998 wurde der Patient im befriedigenden Zustand mit normalen Blut- und Harnanalysen ins Zentrum für Pneumologie zur Operation an der rechten Lunge überwiesen. Diagnose: Metastasen in der rechten Lunge. Zustand nach der Ureteronephrecktomie rechts.
Behandlung mit dem Präparat „Ukrain“ wurde vor und nach der Lungenoperation weiter durchgeführt.
Wenn der Nierenkrebs bereits Metastasen in entfernten Organen bildet (Stadium IV), leben nur 5% der Patienten länger als 5 Jahre. (http://www.internisten-im-netz.de/de_nierenkrebs-prognose-verlauf_1074.html). Das bedeutet im Klartext, dass die Überwiegende Anzahl von Patienten (ca 95%) mit einer solchen Diagnose nur noch Monate zu leben haben.
Wenn der Krebs bereits Metastasen in entfernten Organen gebildet (Stadium IV), leben nur 5% der Patienten länger als 5 Jahre.(http://www.internisten-im-netz.de/de_nierenkrebs-prognose-verlauf_1074.html).
Auch hier ist keine Information diesbezüglich der Krankengeschichte zu entnehmen, somit wird die Staatsanwaltschaft durch die Ermittlungsorgane abermals über Tatsachen getäuscht und falsche Aussagen werden als Grund für die Freiheitsentziehung, Eigentumsverletzung von Dr. Nowicky und Kriminalisierung des Krebsmittels UKRAIN, sowie zum Vorwurf der kriminellen Vereinigung an seiner Familie herangezogen.
Da sich die Aussagen so gravierend mit den Tatsachen widersprechen, ist es nicht nachvollziehbar, dass einer solchen Zeugenaussage dennoch Beachtung geschenkt wird und der amtliche Auszug aus der Krankengeschichte ignoriert wird. Daraus kann geschlossen werden, dass Ermittlungen nicht objektiv durchgeführt worden sind und die Amtsstellungen dazu ausgenützt worden sind um Wahrheitswidrigkeiten zu belegen, Tatsachen vorzutäuschen um einen wirtschaftlichen Nachteil bei Dr. Nowicky zu verursachen, sowie seine Freiheitsentziehung durchzuführen mit Folge, dass weiterhin Menschen an Krebs sterben.
Bez Vorwurf Kxxxxx geb 13.10.1992
im Jänner 2009 Bauchspeicheldrüsenkrebs diagnostiziert.
Brach Chemotherapie ab (vermutlich wegen starken Nebenwirkungen)
verstarb am 23.10.2010 durch Suizid in der Privatklinik Pro-Leben in Innsbruck
Die Schwägerin des Kxxxxx,
Jxxxxxxx Veronika, 28.1.1949 geb.,
Wien 17, Vxxxxxxxxxstr wh.
Jxxxxxxx wurde am 13.12.2011 zum Sachverhalt einvernommen.
Anzumerken ist, dass ohne Chemotherapie Patienten mit einer solchen Diagnose 4 Monate und mit Chemotherapie lässt die Lebenserwartung auf bis 5 Monate verlängern
Literatur hier anführen
Am selben Tag, nämlich 13.12.2011 wurde mir auch das Gutachten der AGES über die Untersuchung der verschiedenen Chargennummern von UKRAIN übermittelt.
…Diese wiesen
signifikante Unterschiede bezüglich der Gehalte an Chelidonin, Protopin…
Ukrain wird hergestellt aus Schöllkrautakaloide. Schöllkraut hat bekanntlich mehr als 30 Alkaloide. Qualitative und Quantitative Inhalt schwanken, wie es bei den meisten pflanzlichen Produkten der Fall ist.
Darum ist nach dem Deutschen Arzneibuch (6. Aufl.) Gehalt mindestens 0,5 vom Hundert Alkaloide berechnet auf Chelidonin (C20H19O5N)
Ukrain wird aus speziellem Extrakt von Schöllkraut hergestellt unter Verwendung vonThiotepa. Thiotepa ist im Endprodukt nicht vorzufinden, da es entfernt wird. Daher ist die Bezeichnung ALKALOIDTHIOPHOSPHORSÄURE-DERIVAT berechtigt.
Aufgrund des derzeitigen Ermittlungsergebnisses kann davon ausgegangen werden,
dass es seit dem Jahr 2008 zirka weitere 100 Geschädigte in Österreich durch die
Verwendung von UKRAIN gibt. Nach unseren derzeitigen Erkenntnissen wurde
UKRAIN jedoch weltweit vertrieben und eine Anzahl der Geschädigten derzeit nicht
absehbar, dürften jedoch bei zirka 8000 Personen liegen.
BK spekuliert mit Anzahl von Geschädigten in Österreich und Weltweit ohne stichhaltige Beweise.
Hxxxxxx Stephan mit kleinzelligen Bronchialkarzinom (aus Vernehmung: „Von meinen Ärzten wurde mir mitgeteilt, dass ich einen sehr aggressiven Tumor habe.“) Erfahrungsgemäß und gem. Lit statt 8 Monate 2 Jahre
Von welcher Schädigung kann hier gesprochen werden?
HAWRYLOV Stepan lwanowytsch,
Nierentumor Rechts, T3 N2M2, Metastasen in der rechten Lunge
Mit dieser Diagnose leben erfahrungsgemäß nur Monate – hier 5 Jahre
Kxxxxxx Erwin,nicht operabel Bauchspeicheldrüsenkrebs
4 monate ohne chemo, 5 monate mit chemo
Lebte fast 2 Jahre
Wenn kein Suizid, würde mit Sicherheit noch länger leben
Diese 3 Fälle sind keine Fälle der Schädigung, somit
Wie bekannt Chemo + Xray geben 5% Erfolg
Nur bei Kolon Rektum Karzinom sterben von 5000 erkrankten 3000.
Das sind Schädigungen
Ebenso besteht der begründete Verdacht, dass NOWICKY Wassil in voller Kenntnis,
dass UKRAIN keine nachgewiesene Wirkung hat, die Geschädigten über dessen
Wirkung täuscht, wodurch sich dieser durch den Verkaufsertrag durch UKRAIN
widerrechtlich bereichert.
Die oben genannten Patienten Fälle sind bereits ein starker Beweis für die Wirkung
Es gibt darüberhinaus zahlreiche Wirkungsnachweise von
Mehr als 200 Wissenschaftler aus 24 Ländern
In 60 Universitäten und Forschungsinstituten
Die Wirksamkeit von Ukrain wurde in 265 wissenschaftlichen Publikationen (150 davon in pubmed) dokumtiert.
21.05.2011 schreibt eine uns unbekannte Person aus der Ukraine an Herrn Bernd Unterkofler MMMag. MBA, Bundesagentur für Sicherheit im Gesundheitswesen, AGES, eine Anfrage scheinbar über die rechtliche Zulassungssituation des Medikamentes Ukrain in Österreich. (Russisch)
06.10. 2011 – Pressekonferenzin der Ukraine, gratis - Übergabe von Ukrain für 11 krebskranke Kinder. Dabei bekam Dr. Nowicky einen Brief von Unterkofler. (Engl)
14.10.2011 wurde ein Antwortbrief, gezeichnet von Herrn MMMag Unterkofler, von einem dort anwesenden Demonstranten dem österreichischen Botschafter in Kiew übergeben. In Folge stellte sich diese Demonstration als gekauft heraus. Im Zuge dieser Demonstration wurde Herr Dr. Nowicky beschuldigt, Experimente an ukrainischen Waisenkindern mit Ukrain durchführen zu wollen.
7.11.2011 MMMag.UNTERKOFLER kam zu einer Besprechung ins Bundesministerium für Inneres.
7.11.2011 Auszug aus der Krankengeschichte Havrylov. Nierentumor rechts IV Stadium.
14.11.2011, also drei Tage nach obiger Information, hat der ukrainische Gesundheitsminister die Registrierung für Ukrain NUR ausgesetzt, aber nicht storniert. Bis heute ist in der Ukraine keine Stornierung erfolgt.
Stellungnahme zum Anlassbericht von 18. 1. 2012 (Bundesministerium für Inneres An die Staatsanwaltschaft WIEN):
Am 14.10.2011 fand vor der Österreichischen Botschaft in Kiew/Ukraine eine Protestkundgebung von zirka 40 Personen gegen die in Wien 4, Margaretenstraße 7 etablierte Firma „NOWICKY PHARMA“ des Beschuldigten Nowicky Wassil statt. In Folge stellte sich diese Demonstration als gekauft heraus (In Video ist zu sehen wie Teilnehmer bezahlt wurden. Dort erscheint diese selbe Frau mit toter Urkunde von Hawrylow Stepan , Frau Kowaltschuk Olga Iwaniwna, wie bei der Pressekonferenz am 6.10.2011).
In Protestschreiben mit der Überschrift: Betrüger vergiftet in der Ukraine die Menschen mit einem Pseudo-Arzneimittelunter dem Titel „Ukrain“ ,richtet sich gegen NOWICKY.
Nowicky wird in diesem Schreiben einerseits beschuldigt, Experimente mit UKRAIN an ukrainischen Waisenkinder durchführen zu wollen. Andererseits werden er und seine „Gefolgsmänner“ darin beschuldig sich jahrelang durch den Verkauf von UKRAIN als „Heilmittel“ gegen verschiedenste Krebsarten-obwohl eine solche Wirkung nicht belegt werden kann-widerrechtlich bereichert zu haben.
Auf Grund der Internetseite Wikipedia zum Thema UKRAIN, die Wirkung ist nicht belegt.
Für Gesundheitsbeamten sind als Beweis nicht Ergebnis wissenschaftliche Forschungsarbeiten überzeigendes Material, welche sind in Fachliteratur veröffentlich, aber Daten der Internetseite WIKIPEDIA
Als Beweis: Auszug der Internetseite Wikipedia zum Thema UKRAIN.
Von MMMag UNTERKOFLER und Mag.WÜRKNER wurden
· Protokoll von HxxxxxxL Stefan,
· Anzeige von Kowaltschuk Olga Iwaniwna,
· Anzeige von Jagersberger Veronika
07.12.2011 Schadenersatz Antrag an die Staatsanwaltschaft der Bundesrepublik Österreich Wien wegen: Anzeige von Frau Olga Kowaltschuk gegen Dr. Nowicky wegen Bereicherung von 12.500.- Euro plus 100.000.-Euro für erlittenen, immateriellen Schaden. Grund: Tod ihres Bruders auf Grund der Einnahme des Medikamentes Ukrain.
Dazu:
19.11.2011 AUSZIUG . An Städtisches Rechtsanwaltskollegium Kiew gem. Anfrage Nr.777/11 vom 07.11.2011:
02.06.1998 Patient war in der Klinik beim Urologischen Zentrum des Städtischen klinischen Krankenhaus Nr.14 im Kiew mit Schmerzen in der rechten Niere.
10.06.1998 wurde die Operation durchgeführt- Uretenophrektomie rechts. Festgestellte Diagnose: NIERENTUMOR RECHTS: T3 N2M2. METASTASEN IN DER RECHTEN LUNGE.
Bei der pathologischen Untersuchung der entfernten rechten Niere Nr. 8184-95 hypernephroider hellzelliger Nierentumor rechts.
Auf Verlangen der Verwandten wurde das Präparat „UKRAIN“ EINGEGEBEN.
04.08.1998 wurde der Patient im befriedigenden Zustand mit normalen Blut- und Harnanalysen ins Zentrum für Pneumologie zur Operation an der rechten Lunge überwiesen. Diagnose: Metastasen in der rechten Lunge. Zustand nach der Ureteronephrecktomie rechts.
StA verweist nicht auf den Zivilrechtsweg, sondern schaltet am 21 Juni 2012 die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ein.
13.12.2011 Zeugin Jxxxxx Veronika
Ihre Anzeige basiert auf folgender Behauptung: Ihr Schwager Herr Erwin Kxxxxx war an Bauchspeicheldrüsenkrebs erkrankt und verstarb am 23.10.10 durch Selbstmord. Nach Abbruch der chemotherapeutischen Standardbehandlung, ließ er sich nur mehr von Dr. Nowicky bzw. Ukrain behandeln.
18.1.2012. Bundesministerium für Inneres. Anlassbericht. Eine strafrechtliche Verfolgung Nowickys war It. AGES aufgrund fehlender Beweise und mangels Vorliegen von Patientendaten bis dato nicht möglich. Dabei wurde ein anonymes Schreiben, welches am 19.10.2011 an den Bundesminister Dr.STOGER Alois gerichtet wurde, übergeben. Die anonyme Briefschreiberin, sowie das unbekannte weibliche Opfer konnten bis dato noch nicht ausgeforscht werden. In diesem anonymen Schreiben wird Nowicky Wassil, konkret beschuldigt einer Krebspatientin, statt Standardtherapie Ukrain zu raten. Worauf diese Patientin offensichtlich im Jahr 2009 verstorben ist.
23.01.2012 Gerichtliche Bewilligung für Anordnung der Observation
07.02.2012 Zeuge Bxxxxx geb 1966
28.02.2012 Einstellung der Überwachungen
29.03.2012 Amtshaftungsklage an die FinProk
05.04.2012 Verlängerung der Überwachungsmaßnahmen
04.06.2012 Zeuge Bxxxxxx geb 1972
12.06.2012 Anordnung der Durchsuchung
· Rxxxxxx gasse (Wohnanschrift des Hxxxxx)
· Margarethenstr.
· 1230 Wien, Lxxxxxxgasse (Wohnanschrift der Sxxxxx)
· 1010 Wien, Kxxxxxxgasse ( Txxxxx)
12.06.2012 Anordnung der Vorführung zur Zeugeneinvernahmen (sämtlicher Zeugen)
13.06.2012 Übermittlung der Anordnungen vom 12.06.2012 von WKStA an das BK
22.06.2012 Übermittlung der Aussage von Olga Kowaltschuk + Unterlagen aus der Ukraine
23.08.2012 – 13. Anlassbericht Lxxxxxxx(BK) an Eva Hxxxxxxr (WKStA)
Da NOWICKY selbst in Österreich mehrere Unterkunftsmöglichkeiten hat und sich mit
geringfügigeren Maßnahmen seine Aufenthaltsörtlichkeit nicht eruieren ließ, wird zur
Feststellung des Aufenthaltes sowie zur Vollziehung der Festnahmeanordnung des
Beschuldigten, welcher einer vorsätzlichen, mit mehr als 1-jähriger Freiheitsstrafe
bedrohten, strafbare Handlung dringend verdächtigt ist, die im Betreff angeführte
23.08.2012 – Telefonüberwachung, Überwachung von Nachrichten
24.08.2012 zweite Anordnung der Durchsuchung Rxxxxxxgasse (Wohnanschrift des Hxxxxxx)
21.06.2012
27.08.2012 Anordnung der Durchsuchung
· Rxxxxxgasse (Wohnanschrift des Hxxxxxx)
· Margarethenstr.
· 1230 Wien, Lxxxxxxgasse (Wohnanschrift der Sxxxxx)
· 1010 Wien, Kxxxxxgasse ( Txxxxx)
27.08.2012 Anordnung der Festnahme Novicky
03.09.2012 Anordnung der Festnahme Novicky
04.09.2012 Einlieferung und Beschlagnahme von PCs, Dokumente, 220.000 Ampullen, Diebstahl von EUR 55.000, Credikarten: Visa KRK, Mastercard Dubai,
05.09.2012 Einstellung der Überwachung
Auf Grund der Internetseite Wikipedia zum Thema UKRAIN, die Wirkung ist nicht belegt.
Aus welchem Grund wird die zu genüge vorhandene wissenschaftliche Fachliteratur übersehen und Wikipedia als Quelle für die Recherchen angegeben. Anstatt Sachverständige einzuschalten wird auf höchst unprofessionelle Weise ein Laien-lexikon aus dem Internet herangezogen.
Zitat – Seite 9 Absatz eins:
„dass auf der Verpackung sowie am Beipackzettel als der Inhaltsstoff ALKALOIDTHIOPHOSPHORSÄURE-DERIVAT angeführt ist, dieser Inhaltsstoff konnte im Zuge der Untersuchungen jedoch nicht nachgewiesen werden“
Der Name Alkaloidthiophosphorsäure-derivat ist berechtigt da Dr. Nowicky Ukrain mithilfe von Thiophosphorsäure-Triazeridit (ThioThepa) hergestellt wird (www…………………………………………….).
Zitat – Seite 9 Absatz zwei:
„Aufgrund des derzeitigen Ermittlungsergebnisses kann davon ausgegangen werden, dass es seit dem Jahr 2008 zirka 100 Geschädigte in Österreich durch die Verwendung von UKRAIN gibt... weltweit… zirka 8000 Personen…“
Wenn Hxxxxxx Stefan, Hawrylow Stepan Iwanowytsch und Kxxxx Erwin Chemotherapie bekommen hätten, hätten sie lediglich Monate zu leben gehabt, in Verbindung mit sehr starken Nebenwirkungen (siehe Der Spiegel 2004 „Giftkur ohne Nutzen“; Profil 8. Februar 2010 „Therapie zum Tod“; Der Spiegel 20/2010 „Schlichtweg obszön“; u.a.). Durch Ukrain haben sie Jahre überlebt und das ohne Nebenwirkungen (siehe oben). In Österreich erkranken jährlich ca. 38.000 Menschen an Krebs, von denen ca. 19.000 daran sterben („Statistik Austria – Krebsinzidenz und Krebsmortalität“). Wenn wir austherapierten Patienten gemäß §8 AMG die Möglichkeit geben deren Leben zu verlängern mit und das mit einer besseren Lebensqualität, muss die Frage gestellt werden, wo da eine Schädigung besteht.
Zitat – Seite 9 Absatz drei:
„Ebenso besteht der Verdacht, dass NOWICKY Wassil in voller Kenntnis dass UKRAIN keine nachgewiesene Wirkung hat, die Geschädigten über dessen Wirkung täuscht…“
Die Wirksamkeit, die Unbedenklichkeit sowie die Qualität sind wurden von mehr als 260 Wissenschaftlern aus aller Welt, von denen 148 wissenschaftliche Arbeiten in Pubmed veröffentlicht haben, in 24 Ländern und 60 Universitäten und Forschungsinstituten nachgewiesen worden.
Zitat – Seite 10 Absatz eins:
„Alle von NOWICKY veröffentlichten, jedoch nicht nachgewiesenen Studien beziehen sich auf viele Jahre davor, jedoch nie auf das seit 2006 auf dem Markt befindliche Produkt UKRAIN. Über das seit dem Jahr 2006 auf dem Markt befindliche Produkt konnten derzeit überhaupt keine Studie, weder im Zuge unserer Ermittlungen noch durch die AGES zu Stande gebracht werden.“
Tatsächlich sind seit dem Jahr 2006 bis heute 12 Studien von verschiedenen Wissenschaftlern sowie unterschiedlichen Forschungseinrichtungen durchgeführt und publiziert worden (http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed). Es erscheint schleierhaft aus welchem Grund diese Studien von den Beamten der BK nicht gefunden werden konnten, zumal diese in Pubmed veröffentlicht und für jedermann zugänglich gemacht worden sind.