1. ZUSAMMENFASSUNG
In diesem Abschnitt sind die wesentlichen Aussagen des gegenständlichen Gutachtens zur Aufgabenstellung des Gerichts zusammengefasst, Befund und Gutachten darüber zu erstatten, ob die sichergestellten Ampulen des Arzneimittels UKRAIN abgelaufen und wertlos sind.
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9.7 Zusammenfassung
Für die vier Zielparameter (Trockenrückstand, Peakmustervergleich, Hauptalkaloidgehalt und auffällige Peakmuster) ergaben sich keine schlüssigen Beweise für eine Verderbnis der Proben.
Beim gegenständlichen Gutachten gibt es zahlreiche Unsicherheiten, von denen einige vermeidbar gewesen wären, allerdings nur mit hohem Aufwand (z.B. die Kosten für ein akkreditiertes Prüfinstitut). Bei einer solchen Anzahl von unbekannten Einflussparametem ist die Zahl der Möglichkeiten sehr hoch, dass zwei identische Proben unter verschiedenen Bedingungen gemessen, keine vergleichbaren Ergebnisse liefern. Dem gegenüber ist die Zahl der Möglichkeiten, dass diese Proben trotz dieser Einflüsse zu vergleichbaren Ergebnissen führen, klein.
Da im gegenständlichen Fall jedoch in mehreren Bereichen relativ gute Übereinstimmungen zwischen den alten und den neuen Proben gefunden wurden, wird dies als deutlicher Hinweis angesehen, dass die Ampullen eben nicht "abgelaufen" und "wertlos" sind.
Innerhalb der getroffenen Festlegungen ergibt sich folgende zusammenfassende Bewertung:
a) Es konnte kein stichhaltiger Beweis gefunden werde, dass die untersuchten Ampullen "abgelaufen" und "wertlos" sind.
b) Es konnte kein stichhaltiger Beweis gefunden werden, dass die untersuchten Ampullen nicht "abgelaufen" und "wertlos" sind.
c) In der Zusammenschau der Resultate ergeben sich deutliche Hinweise, dass die untersuchten Ampullen nicht "abgelaufen" und "wertlos" sind.
Dr. Karl Dobianer MAS - Toxicology, European Registered Toxicologist
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Gutachten-Zusammenfassung.pdf | 64.08 KB |